Monheim: Mit dem Hammer aufs Auge - 24-Jähriger zu Haft verurteilt
Ein 24-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu Gefängnis verurteilt. Weil es eine Wiederholungstat war, gab es keine Bewährung.
Monheim. Er ist blass, der graue Pullover erscheint an seinem schmalen Körper zu groß. Wie ein Täter, der wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Langenfelder Amtsgericht steht, sieht der 24-jährige S. nicht aus. Doch wird dem Arbeitslosen vorgeworfen, am 24. Januar dieses Jahres einen Bekannten mit einem Gummihammer geschlagen zu haben. Dafür wurde er am Donnerstag zu elf Monaten verurteilt - ohne Bewährung.
Was war geschehen? In der Wohnung von W. an der Plötzenseer Straße hatten sich Bekannte getroffen. Einige hatten schon reichlich Alkohol konsumiert, der Angeklagte auch Cannabis. Zwischen dem Mieter der Wohnung W. (26) und dem Angeklagten S. kam es zu einer Meinungsverschiedenheit. W. soll zuerst zugeschlagen haben. "Meine Kleidung war voller Blut", sagte der 24-Jährige am Donnerstag vor Gericht. Er sei dann aus der Wohnung geworfen worden.
Nach etwa zehn Minuten, so die vernommenen Zeugen, sei er zurückgenommen, habe an der Tür geklingelt. W. öffnete und sah sich S., der mit einem Gummihammer bewaffnet war, gegenüber. S. schlug auf sein Auge ein. "Ich leide heute noch unter Kopfschmerzen und hatte wochenlang ein blaues Auge. Einen Monat lang war ich krank geschrieben", so der 26-Jährige. Er hätte das Auge verlieren können.
Nach dem Hammerschlag hatte S. die Nerven verloren, war zu seiner Mutter, die in der Nachbarschaft wohnt, gelaufen und hatte sie mit den Worten "Ich habe großen Mist gebaut!" aus dem Schlaf gerissen. Sie solle die Polizei rufen.
"Wir kennen S.", sagte ein Polizist, der als Zeuge geladen war. "Er ist aggressiv, wenn er getrunken hat."
Nach den Vorfällen hatte S. keinen Mut, sich bei W. persönlich zu entschuldigen, im August schrieb er einen Entschuldigungsbrief. Den will das Opfer nie erhalten haben. S. entschuldigte sich persönlich.
Der Angeklagte, der selbst bemerkte, dass er ein Suchtproblem hat, bat von sich aus im Februar um einen Bewährungshelfer. Auch bei einer Suchtberatung hat er einen Termin wahrgenommen, will in eine betreute Wohneinrichtung ziehen, um sein Leben in den Griff zu bekommen.
Doch da S. 2009, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung, verurteilt wurde, konnte das Gericht keine Bewährungsstrafe mehr verhängen. Innerhalb einer Woche können S. und sein Anwalt Berufung einlegen. Dann würde die Sache zum Landgericht gelangen. Bis es dort zur Verhandlung kommt, kann es dauern. Zeit dafür, Therapien in Anspruch zu nehmen und die guten Vorsätze umzusetzen, befand der Richter und betonte: "Richtige Schritte, aber bis jetzt ist das alles nur Zukunftsmusik."