Schlichtung in Mettmann Schiedsperson für Mettmann Süd gesucht

Mettmann · Neben der Erstattung der Sachkosten wird eine jährliche Aufwandsentschädigung von 600 Euro versprochen.

(Red) Die Kreisstadt sucht zum 11. November für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Süd eine Schiedsperson. Zu ihren Aufgaben gehört es, vor allem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, als Mediator zwischen den Parteien zu schlichten. Ein Vergleich soll eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern und den sozialen Frieden wieder herstellen.

Dabei können viele Bereiche betroffen sein, zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Nicht-Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld- und sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Bei einer Schlichtung gibt es keine Gewinner und keine Verlierer, es werden festgefahrene Konflikte aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet.

Wer Schiedsperson werden möchte, sollte laut Schiedsamtsgesetz NRW als Person und von den Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, darf nicht unter Betreuung stehen, muss zwischen 30 und 70 Jahren alt sein, in dem Schiedsamtsbezirk wohnen und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.

Zudem sollte die Schiedsperson fähig sein, den Streitparteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen. Dazu gehört ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Und eine Schiedsperson muss über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Die Vereinbarungen müssen schriftlich so formuliert werden, dass der Wille der Parteien unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird. Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) in einem Einführungslehrgang geschult. Regelmäßige Weiterbildungen werden angeboten. Neben der Übernahme der Sachkosten durch die Gemeinde, erhält die Schiedsperson eine jährliche Entschädigung von 600 Euro.

Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung – dem Mettmanner Rat – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt dem Amtsgericht Mettmann. Informationen zum Thema Schiedsmann/-frau gibt es unter www.schiedsamt.de.

Interessenten werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 15. Mai 2022 per Post an die Stadtverwaltung Mettmann, Abteilung 1.1.1. - Zentrale Verwaltung und Organisation-, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann, oder per Mail an organisation@mettmann.de zu richten. Bewerbungsformulare können auf der Internetseite der Kreisstadt Mettmann heruntergeladen werden. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Für Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 02104/980154 zur Verfügung.

(dne)