Haaner Unternehmer muss 35 000 Euro an Geldbuße zahlen

Bis zum Prozessbeginn hatte es neun Jahre gedauert.

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Wuppertal/Haan. Neun Jahre hatte es bis zum Prozessauftakt gedauert. Und nun ging alles ganz schnell. Das Verfahren gegen den Haaner Bauunternehmer, dem die Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 500 000 Euro vorgeworfen wurde, ist gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 35 000 Euro eingestellt worden. Bereits am ersten Verhandlungstag hatten sowohl die Kammer als auch die Verteidiger des Angeklagten signalisiert, einer Verfahrenseinstellung zustimmen zu wollen. Einzig die Frage nach der Höhe der Geldbuße stand bislang im Raum. Seitens der Kammer waren 150 000 Euro ins Gespräch gebracht worden. Dem standen 15 000 Euro gegenüber, die der Angeklagte zu zahlen bereit gewesen wäre. Nun also hat man sich auf 35 000 Euro geeinigt — und die sind bereits auf dem Konto des Sozialen Hilfswerks Ronsdorf eingegangen.

Damit ging ein Prozess zu Ende, der in der vergangenen Woche als Mammutverfahren mit mindestens 30 Verhandlungstagen gestartet war. Eine Hauptakte von 3000 Seiten und mehr als 30 Beweismittelordner brachten die Justiz augenscheinlich an die Grenzen dessen, was man dort noch leisten kann. Anders jedenfalls lässt sich nicht erklären, warum ein Prozess erst nach neun Jahren beginnt — kurz vor der Verjährung. Sowohl die Kammer als auch der Verteidiger des Angeklagten sparten nicht mit Kritik an den Begleitumständen des Verfahrens. „Ich habe schon vor vier Jahren um eine Entlastung gebeten, um endlich dieses Verfahren eröffnen zu können“, gab der Vorsitzende Richter einen Einblick in die Überlastung der Justiz.

Die Verteidigung wiederum hatte zuvor zu Protokoll gegeben: „Die Anklageschrift krankt an Mängeln und verschweigt entlastende Aspekte.“ Ein Grund für die Bereitschaft der Kammer, das Verfahren einstellen zu wollen, dürfte wohl auch der enorme Aufwand gewesen sein, der mit der Zeugenvernehmung verbunden gewesen wäre. Angekündigt waren 30 Zeugen, ein Großteil davon hätte aus Polen anreisen müssen. Reisekosten und Übernachtung hätten viel Geld gekostet. Zudem wäre es fraglich gewesen, ob sich die polnischen Arbeiter nach neun Jahren noch an die Details ihres Beschäftigungsverhältnisses hätten erinnern können. Auch vor dem Hintergrund, dass es sich bei den 500 000 Euro an nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen auch um Arbeitnehmeranteile handelt. Dass viele Fragen ungeklärt bleiben, bringt eine Verfahrenseinstellung mit sich.

Das Gericht allerdings muss sich vorwerfen lassen, mit dem Prozessauftakt bis zum letztmöglichen Augenblick gewartet zu haben. Der Verteidiger sprach von einem Damoklesschwert, das jahrelang über seinem Mandanten und dessen Familie geschwebt habe. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine mehrjährige Haftstrafe gedroht.