Tatvorwürfe und Kündigung Vorwpürfe gegen Ex-Regiobahn-Chef
Mettmann/Rhein-Kreis. · Staatsanwaltschaft ermittelt wegen unsauberer Reiseabrechnungen und Schein-Rechnungen.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln zurzeit gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der Regiobahn Fahrbetriebs GmbH mit Sitz in Mettmann. Wie Wolf-Tilman Baumert von der Staatsanwaltschaft Wuppertal erläutert, gehe es dabei um unsaubere Reisekostenabrechnungen und Schein-Rechnungen für Handwerks- oder Lieferantenleistungen, die nicht erbracht worden sein sollen. „Es gibt ein Ermittlungsverfahren“, bestätigt Baumert. Staatsanwältin Christina Laibold erläutert, es gebe „Tatvorwürfe zum Nachteil der Regiobahn.“
Mitte Juni hatte das Unternehmen in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass es sich von seinem bisherigen Geschäftsführer getrennt habe. Der Manager war erst ein knappes Jahr in seinem Amt, gehörte dem Unternehmen aber schon sei 2014 in leitender Funktion an. Über die Gründe für diesen Schritt schwieg sich das Unternehmen damals aus. Zwischenzeitlich dringen jedoch Informationen an die Oberfläche: Nach einer Reihe von „Unregelmäßigkeiten“ habe sich die Regiobahn vom Geschäftsführer getrennt, indem sie eine außerordentliche Kündigung wegen schwerer Verfehlungen ausgesprochen habe. Der Neusser Jurist und Amtsrichter a.D. Heiner Cöllen, CDU-Kreistagsabgeordneter und ehrenamtlich Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens, bestätigt: „Da gibt es eine Reihe von Vorwürfen.“
Der Landrat des Kreises Mettmann habe daraufhin Strafanzeige gestellt. Man müsse jetzt sehen, was da falsch gelaufen ist, sagt sein Amtskollege Hans-Jürgen Petrauschke, der als Landrat des Rhein-Kreises für einen der vier Regiobahn-Gesellschafter spricht. Es gelte die Unschuldsvermutung, sagt er, und: „Die Bahn fährt weiter.“
Doch auch der Geschäftsführer bemüht die Gerichte und habe eine Kündigungsschutzklage angestrengt. Damit beschäftigt der Fall nun die Justiz auf zivil- und strafrechtlicher Ebene. Welche Behörde die arbeitsrechtlichen Aspekte bearbeitet, ist noch nicht klar. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat seine Zuständigkeit erklärt. Das ließ die Regiobahn jedoch rügen. Sie wünscht, dass das Landgericht den Fall bearbeitet. „Die Entscheidung darüber „steht aus“, sagt Cöllen.
Der Sprecher des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Michael Gotthardt, bestätigt diesen Vorgang: Die Regiobahn habe am 3. September Beschwerde gegen den Rechtswegbeschluss eingelegt, der am 5. September an das Arbeitsgericht weitergegeben wurde. Das Arbeitsgericht Düsseldorf werde sich nun „damit befassen“ und müsse „erst auf Grundlage der neuen Argumente prüfen, ob seine Entscheidung noch richtig ist“, sagt Gotthardt.
Die Staatsanwaltschaft vermag den weiteren Verlauf des Verfahrens noch nicht abzusehen, sagt sie in einer Stellungnahme. Die Polizeibehörde am Wohnort des Geschäftsführers, die ihn zur Beschuldigtenvernehmung eingeladen hatte, hat ihre Akte an die Staatsanwaltschaft Wuppertal weitergereicht. In die Ermittlungen ist außerdem die Kreispolizei Mettmann involviert.
Landrat Thomas Hendele, zugleich Chef der Kreispolizei Mettmann, und die Regiobahn Fahrbetriebs GmbH wollen sich nicht weiter äußern. Auch der Geschäftsführer wollte auf Nachfrage keine Stellungnahme abgeben.