NRW Schulstreit droht zu eskalieren
Mettmann · Um einen langen Rechtsstreit zu Lasten der Schulkinder zu vermeiden, empfiehlt Verwaltungsrechtler Reiner Tillmanns einen Ratsbürgerentscheid. Damit könne die Mettmanner Politik den Respekt vor dem Bürgerwillen zeigen.
Sieben Tage vor der entscheidenden Ratssitzung am Dienstag hat der Verwaltungsrechtler Professor Reiner Tillmanns eine Lösungsmöglichkeit für den Mettmanner Schulstreit um die Realschule aufgezeigt. Er rät dazu, langwierige Verwaltungsgerichtsprozesse mit unsicherem Ausgang, ausgetragen auf dem Rücken der Schulkinder, zu vermeiden. Tillmanns empfiehlt stattdessen einen Ratsbürgerentscheid.
Den Beschluss dazu müsste der Stadtrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit treffen. Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Stadt wie auch im Rat umstritten ist. Egal, wie die Abstimmung per Stimmzettel ausgeht: Die Schulfrage wäre geklärt. „Die Mettmanner Politik hätte signalisiert, dass sie den Bürgerwillen zum Erhalt der Realschule ernst nimmt, der sich eindrucksvoll im Rahmen des Bürgerbegehrens gezeigt hat“, sagt Tillmanns. Ganz praktisch könnte der Ratsbürgerentscheid Huckepack mit der Bundestagswahl am 26. September erledigt werden. Denn dann ist die notwendige Infrastruktur mit Wahllokalen, Wahlhelfern und Auszählteams ohnehin vorhanden.
Der Zwist um den Erhalt oder das Auslaufen der Realschule treibt auf einen neuen Höhepunkt zu, seit sich die Verwaltungsspitze für einen Konfrontationskurs entschieden hat. Sie stützt sich dabei auf ein 32-seitiges Rechtsgutachten, das das Bürgerbegehren mit weit mehr als 3000 Unterschriften für die Realschule für unzulässig erklärt. Begründung: Die Kostenrechnung sei auf den Unterschriftenlisten nur unvollständig wiedergegeben worden. Wer unterschrieb, wusste nicht, welche Folgekosten mit dieser Unterschrift verbunden sind. Dementsprechend sieht die Beschlussempfehlung der Verwaltung für den Stadtrat aus: Der Wille von elf Prozent der Mettmanner Wähler würde für nichtig erklärt.
„Wollen die Mettmanner Politiker dies wirklich entscheiden – unmittelbar vor der Bundestagswahl?“ fragt Tillmanns. Die Bürgerinitiative für den Erhalt der Realschule zeigt sich einerseits entschlossen, notfalls den Klageweg zu beschreiten. Helmut Peick sieht sich ausgerechnet durch das Rechtsgutachten der Stadt darin bestärkt. Denn nach einer seitenlangen Abwägung des Für und Wieder kommt der Rechtsgutachter des Rathauses zu dem Schluss, letztlich handele es sich um „wertende Gragen“. Es könne nicht völlständig ausgeschlossen werden, dass ein mit der Sache befasstes Verwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung vertrete.
Die CDU-Fraktion hat bislang signalisiert, die Ratsleute hätten gar keine andere Chance, als der Verwaltung und dem Rechtsgutachten zu folgen. „Wir haben kein besseres Gutachten“, hieß es während der Fraktionssitzung am Montagabend. Die Linke teilte demgegenüber am Dienstag mit, sie werde für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stimmen. Auch dort sind die relativierende Sätze des Rechtsgutachters sauer aufgestoßen. Um ein Klageverfahren zu vermeiden, sei die Linke für eine wohlwollende Auslegung der strittigen Fragestellung. Denn man wolle Klarheit und Planbarkeit der Mettmanner Schullandschaft.
An der betroffenen Carl-Fuhlrott-Realschule wird die Auseinandersetzung aufmerksam verfolgt. „Sie betrifft uns, aber enstcheiden werden andere“, sagt Schulleiter Carsten Wallner. Im Schulalltag überwiege momentan die Freude darüber, wieder im Präsenzunterricht zu sein. Und unmittelbar vor Ferienbeginn bestimmen die Zeugniskonferenzen den Schultakt. Dass jetzt bereits realschullehrer das Weite suchen, bestreitet Wallner: „Wir haben eine ganz normale Fluktuation.“