An Heiligabend darf geöffnet werden
Manche Supermärkte bleiben an Heiligabend geschlossen. Bäckerei und Blumenhandel öffnen. Etliche überlegen noch.
Ratingen. Ladenöffnung am Sonntag, 24. Dezember 2017? Auf diese Frage gibt der Ratinger Einzelhandel derzeit keine einheitliche Antwort, wie eine Umfrage unserer Zeitung ergab. Aldi und Edeka Kels teilten mit, dass die Filialen geschlossen bleiben und nicht zwischen 10 und 14 Uhr öffnen werden — so wie es das Gesetz in Nordrhein-Westfalen erlaubt. Bei Rewe fehlte schlicht ein Verantwortlicher mit der Lizenz zum Antworten; zwar bleiben die zentral geführten Rewe-Filialen geschlossen, doch die selbstständige Einzelinhaber — wie am Europaring — dürfen die Weihnachtsfrage selbst entscheiden.
Viele der befragten Ladeninhaber sind noch unentschieden oder wollen bis Anfang Dezember die Wünsche ihrer Kunden sammeln, bevor sie entscheiden. Umgekehrt bedeutet das: Um ganz sicher zu sein, müssen Ratinger rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest bei ihrem Bäcker, Metzger, Lebensmittelhändler nachfragen. „Wir haben in der Woche vor den Weihnachtsfeiertagen schon jetzt ein volles Programm“, sagt Dejan Rosman, Geschäftsführer der Fleischerei Ötzbach. Deshalb tendiere er derzeit dazu, das Ladenlokal an der Bechemer Straße am 24. Dezember nicht mehr zu öffnen. „Denn unsere Mitarbeiter wollen auch mit ihren Familien Weihnachten feiern.“ Endgültig entschieden sei das aber noch nicht, dazu sei es schlicht zu früh. Bernhard Vogel von der gleichnamigen Bäckerei wird seine beiden Filialen auch an Heiligabend öffnen. „Die Öffnungszeiten werden wir noch rechtzeitig per Aushang bekannt geben.“ Generell seien es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewohnt, sonntags zu arbeiten. Und sowohl die kleine Torte zum Sonntagnachmittagskaffee als auch Baguette, Zwiebelstange und Co. für die Festtagsküche würden gern tagesfrisch gekauft. Dem will Bäcker Bernhard Vogel Rechnung tragen. Ähnliches gilt auch für Schley’s Blumenparadies, das auch am Vierundzwanzigsten öffnet, um Weihnachtsbäume samt Beleuchtung und Dekoration verkaufen zu können. Und auch an das Blumengeschenk zum Familienbesuch am 1. Weihnachtsfeiertag ist gedacht, versichert Marketingfrau Barbara Reinmuth: „Wir werden am 24.12. von 9 bis 13 Uhr öffnen und am 25.12 von 10.30 bis 15.30 Uhr.“ Generell gilt die Öffnungsklausel in NRW für frische Waren (Bäckerei, Metzgerei, Blumenhandel), Geschäfte, die Zeitungen und Zeitschriften verkaufen, Supermärkte und den Getränkehandel — sagt Simone Schwan vom Handelsverband NRW auf Nachfrage. Eine generelle Empfehlung vom Verband gibt es nicht: „Das entscheiden die Händler jeweils selbst.“