Ratingen Mehrfamilienhäuser neben Natur?

Ratingen · Für das Plangebiet, auf dem 34 Wohnungen entstehen sollen, liegt noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.

Anja Surmann und Christian Haberland gehören zu den Anwohnern am Voisweg, die das Bauprojekt ablehnen.

Foto: Achim Blazy (abz)

(kle) Bürger wie Anja Surmann und Christian Haberland, die am Voisweg wohnen, werden die Ratssitzung in der Stadthalle gewiss mit Spannung verfolgen. Denn das Stadtparlament beschäftigt sich am Dienstag ab 15 Uhr mit einem umstrittenen Bauprojekt. Surmann und Haberland hatten betont, dass die geplante Bebauung ein funktionierendes Öko-System zerstören werde. Auch der Klimabeirat hat das Projekt kritisch gesehen.

Die Verwaltung hat in einer Vorlage die Ausgangslage skizziert: Ziel der Planung sei die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von Wohngebäuden. Vorbereitet wurde dies bereits im Jahr 2006 durch eine Flächennutzungsplanänderung, die die Vorhabenfläche als Wohnbaufläche darstellt. Die geplante Wohnbebauung ist dabei umgeben von einem Landschaftsschutzgebiet.

Um dennoch in diesem Bereich die gewünschte Wohnbebauung umsetzen zu können, wurden in Vorbereitung der Planungen mit dem Kreis Mettmann (Untere Landschaftsbehörde) detaillierte Vorgaben bezüglich der zwischen dem Plangebiet und dem Schwarzen See gelegenen und geschützten Flächen festgelegt, die als Ziele der Planung definiert werden.

Um dort auf Dauer den Schutz von Natur und Landschaft vor unrechtmäßigen Eingriffen durch die angrenzende Wohnbebauung in Form von klaren Regelungen sicher stellen zu können, werden diese Flächen im weiteren Planverfahren in Form eines Durchführungsvertrages festgelegt. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ost 418 wird das Ziel verfolgt, im Bereich des Voisweges auf einem klar zum Landschaftsschutzgebiet abgegrenzten Bereich, „architektonisch anspruchsvolle Mehrfamilienhäuser für Eigentumswohnungen zu errichten“, so die Verwaltung.

Hauptgestaltungsmerkmal soll dabei der Erhalt der auf der Wohnbaufläche befindlichen Baumgruppen sein. Geplant sind 34 Wohneinheiten. Der ruhende Verkehr soll teilweise in einer Tiefgarage und unter den aufgeständerten Gebäuden geregelt werden.

Um eine ausreichende Erschließung sicher zu stellen, muss dabei der Voisweg an den Flurstücken 338, 337 und 336 in Richtung Neanderstraße verbreitert werden. Die Flächen des Landschaftsschutzgebietes werden von jeglicher privaten oder öffentlichen Nutzung ausgenommen.

Diese Flächen dienen nicht der Erweiterung der privaten Gärten oder als Zugang zu dem dahinter liegenden Schwarzen See. Ausnahme hierzu bildet der westlich der geplanten Bebauung gelegene und geplante Skulpturengarten. Dort sollen in Abstimmung mit dem Kreis Möglichkeiten zur „geregelten Besichtigung“ der dort auszustellenden Plastiken geschaffen werden.

Aus den Reihen der CDU-Fraktion gab es durchaus kritische Töne zu hören. Man wisse durchaus um die Bedeutung dieses Öko-Systems.

Die Verwaltung hat den Antrag der „Dr. Schmitter GmbH und Co. Projektbau KG“ auf Einleitung eines Satzungsverfahrens geprüft. Die Anforderungen gemäß Paragraph 12 Baugesetzbuch seien erfüllt worden. Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von rund 4800 Quadratmetern.

Zusammengefasst: Für das Plangebiet liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, daher muss für die Fläche eine planungsrechtliche Grundlage zum Bau des geplanten Projektes geschaffen werden. Die Durchführung des Satzungsverfahrens ist somit erforderlich. Darüber muss der Rat entscheiden. Anwohner lehnen dieses Projekt ab.