CO-Pipeline wirft neue Fragen auf
CDU-Ratsmitglied Jörg Maaßhoff sieht viel Klärungsbedarf nach dem Karlsruher Richterspruch.
Ratingen. Die CDU-Fraktion wollte es genau wissen und recherchierte nach eigenen Angaben selbst: „Laut Oberverwaltungsgericht Münster werden rund um die von Bayer geplante Kohlenmonoxid-Pipeline nun erst einmal die einzelnen Fachfragen geklärt werden müssen“, so Jörg Maaßhoff, CDU-Ratsmitglied. Damit sei das Gerücht, nach dem das OVG Münster sozusagen hinter verschlossenen Türen ein Urteil zu Gunsten der CO-Pipeline fällen kann, vom Tisch.
Hintergrund: Nachdem das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Vorlage des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des NRW-Rohrleitungsgesetzes zurückgewiesen hatte, wurde dies unterschiedlich interpretiert. „Das Oberverwaltungsgericht hat uns in einem Gespräch deutlich gemacht, dass dies sozusagen die Klammer vor der eigentlichen Prüfung der Einzelheiten war. Münster hatte die Maßstäbe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Enteignungsgesetzes zu streng angesetzt.“
Jetzt gehe es also an die Fachfragen — und da gebe es eine Menge Klärungsbedarf: Denn die CO-Pipeline verläuft über eine Länge von 67 Kilometer durch die Städte Monheim, Langenfeld, Hilden, Erkrath und Ratingen. Das Unternehmen Convestro/Bayer möchte die bereits im Jahr 2007 verlegten Kohlenmonoxid-Leitungen von Dormagen nach Krefeld in Betrieb nehmen. „Mittlerweile sind die Rohre porös. Sie wurden teilweise falsch verlegt“, kritisiert Jörg Maaßhoff und macht die gesundheitlichen Auswirkungen deutlich: „Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares, geruchsloses und tödliches Gas. Gerade in den vergangenen Wochen gab es immer wieder Berichte über tödliche Unfälle. Wenn das Gas unbemerkt austritt, können in einem Umkreis eines Lecks über 100 Menschen sterben. Die Sicherheitsmängel und Risiken sind viel zu hoch. Die CDU-Fraktion wird die Sache in jedem Fall weiter verfolgen.“
Dazu Dieter Donner, Presse-Koordinator der Stopp Bayer-CO-Pipeline-Initiativen Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen und Düsseldorf: „Die Hoffnung auf juristische Einsicht beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich zum Jahrestag leider nicht erfüllt. Denn die Richtervorlage des Oberverwaltungsgerichtes erschien den Verfassungsrichtern nicht ausreichend begründet, um das vom NRW-Landtag im März 2006 beschlossene Enteignungsgesetz für verfassungswidrig zu erklären.“ Die Begründung zeige einen nur oberflächlichen Blick der obersten Richter auf die Fakten und kein Wissen um die Brisanz: „So meinen sie, dass die Enteignung auch einer Vielzahl von Kohlenmonoxid verarbeitenden Betrieben in der Region zugute komme. Donner: „Das könnte man schon fast als Fake News bezeichnen, denn kein weiteres Unternehmen auf der Strecke von Dormagen und am Endpunkt Uerdingen verarbeitet Kohlenmonoxid (CO).“
Jetzt liege das Problem hier in NRW wieder auf den Arbeitstischen: „Beim OVG mit dem Berufungsverfahren, bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit der umfangreichen Planänderung und den mehr als 24 000 Einwendungen und den noch umfangreicheren Ergänzungen aus dem Anhörungsverfahren. Und nicht zuletzt bei der Landespolitik, die in diesem Jahr im Wahlkampf erklären muss, was sie für die Bürgerinnen und Bürger tun wollen.“