„Parkgebühren sind rechtswidrig“ BU weist auf ungültige Parkordnung hin

Ratingen. · Die Bürger-Union (BU) hat festgestellt, dass die Gebührenordnung der Parkautomaten schon seit Ende 2016 abgelaufen ist.

Die Bürger-Union wirft der Stadt rechtswidrige Knöllchen vor.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Sind die ausgestellten Knöllchen in den Bereichen von Parkscheinautomaten in der Ratinger Innenstadt möglicherweise rechtswidrig? „Ja“, meint die Bürger-Union, und zwar schon seit dem 1. Januar 2017, also schon seit zweieinhalb Jahren.

Nach umfangreichen Recherchen ist die BU zu diesem Ergebnis gekommen. Die Parkscheinautomaten an der Stadthalle, der Hans-Böckler-Straße und an der städtischen Musikschule an der Poststraße waren in der jüngeren Vergangenheit immer wieder und teils über einen längerer Zeitraum defekt. In Abstimmung mit der Firma Siemens wurde immer wieder daran gearbeitet, die Automaten zu reparieren. Oft nur mit kurzfristigem Erfolg. Für die Bürger-Union jedenfalls ein Anlass, sich einmal näher mit dem Thema Parkscheinautomaten zu beschäftigen.

Das Ergebnis: „Die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten (ParkGOR) vom 28. Dezember 2011 wurde vom Stadtrat befristet beschlossen. Uns ist aufgefallen, dass die Befristung bereits am 31. Dezember 2016 abgelaufen ist, mithin werden die Parkgebühren an den Standorten Stadthalle, Hans-Böckler-Straße, Poststraße, Werdener Straße, Kirchgasse und Stadttheater seit dem 1. Januar 2017 ohne Rechtsgrundlage erhoben“, schreibt die Bürger-Union in der Begründung ihres Antrages für die kommende Hauptausschuss- und Ratssitzung. Dann nämlich sollen sich auf Antrag der Bürger-Union die Politiker mit der Gebührenordnung der Stadt Ratingen für Parkscheinautomaten beschäftigen.

Bürger-Union kritisiert die Ratinger Verwaltung scharf

Für den stellvertretenden Bürgermeister Rainer Vogt steckt in dieser Entdeckung vor allem finanzieller Zündstoff. Derzeit nämlich würden nach Auffassung der Bürger-Union diese Parkscheinautomaten ohne Rechtsgrundlage betrieben. „Demnach wäre jedes dort ausgestellte Knöllchen rechtswidrig. Das gezahlte Geld könnte von den Betroffenen zurückgefordert werden“, sagt Vogt. Für die Bürger-Union handelt es sich eindeutig um ein Versäumnis der Verwaltung, die den Rat nicht rechtzeitig über die Verlängerung oder Überarbeitung der Gebührenordnung habe abstimmen lassen. Die Fraktion der Bürger-Union möchte nun wissen: Wer zeichnet für diesen Fehler verantwortlich? Und wie gedenkt die Verwaltung solche Fehler für die Zukunft durch organisatorische Maßnahmen zu vermeiden? Außerdem: „Wird die Stadt bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung die Bürger an den Automaten darauf hinweisen, dass eine Zahlung nicht erfolgen muss?“

Wichtig ist für die Bürger-Union auch die Frage, wie die Verwaltung mit den in den vergangenen Jahren und Monaten rechtswidrig erhobenen Verwarn- und oder Bußgeldern umgehen will. „Analog der falschen Geschwindigkeitsmessungen der Stadt Köln auf der A 3 hat die dortige Aufsichtsbehörde entschieden, dass unrechtmäßig erhobene Bußgelder erstattet werden müssen“, erklärt die BU. Bleibt am Ende noch die Frage nach dem zu befürchtenden Schaden.

Auf Nachfrage hieß es gestern von der Verwaltung, dass die Klärung des Sachverhalts noch laufe.