Poller bremsen Schleichverkehr aus

Die Stadt will Schlupflöcher in der City abriegeln. Am Alten Steinhaus haben Anwohner mit einem Banner bereits zur Selbsthilfe gegriffen.

Foto: Achim Blazy

Ratingen. Die Stadtverwaltung will die Fußgängerzone mit vier weiteren versenkbaren Pollern abriegeln und für Ruhe sorgen. Schon 2010, als die Pollerfrage heiß diskutiert wurde, hatte die Verwaltung die Schließung aller Zufahrtmöglichkeiten vorgeschlagen. Nun zeigt der Erfahrungsbericht deutlich: Die Schlupflöcher müssen in alle Richtungen gestopft werden.

Wie groß die Not mittlerweile ist, zeigt das aufwändig gestaltete Protest-Banner der Anlieger an der Einfahrt zum Platz am Alten Steinhaus: Unter der Überschrift „Fußgängerzone“ steht zu lesen: „Kein Zufahrt! Spielende Kinder! Keine Holer & Bringer — auch nicht mal kurz oder zur Bank“. Das Parkhaus sei nur 50 Meter entfernt.

Die Stadt in einer Mitteilung

Dort seien bei mehreren Ortsterminen mit Ordnungsamt, Tiefbauamt sowie einigen Anwohnern und Gewerbetreibenden die Auswirkungen durch einen Poller erörtert worden, so die Stadt. Dabei sei eine Sperrung begrüßt worden: „Insbesondere gab es häufig Beschwerden über Lärmbelästigungen in den späten Abendstunden, verursacht durch Besucher der Gastronomie, die in die Straße einfahren.“ Ein paar Meter weiter hat sich der südliche Teil der Bechemer Straße zwischen Wallstraße und Hans-Böckler-Straße / Poststraße zu einer beliebten Abkürzung entwickelt. Sogar geparkt werde dort gerne, hat die Stadt festgestellt. Dabei ist die Einfahrt deutlich als „Fußgängerzone — Lieferverkehr frei“ gekennzeichnet.

Das Gleiche gilt für den Marktplatz: Aus Richtung Kirchgasse gilt „Enfahrt verboten“. Nur die Ausfahrt ist nach der Einbahnstraßenregelung erlaubt. Doch die Gegelegenheit ist offenbar zu verlockend: Auch dort will die Stadt mit einem Poller dichtmachen. Selbiges gilt für die Ausfahrt von der Oberstraße zur Turmstraße/Kirchgasse: „Auch das widerrechtliche Einfahren über die Turmstraße in die Oberstraße wurde und wird nach wie vor beobachtet.“

Auch dieses Schluploch soll gestopft werden. Grundsätzlich erhalten Anwohner, die über eine private Parkmöglichkeit verfügen, die ausschließlich über die Fußgängerzone erreichbar ist, eine Karte, um den Poller bedienen zu können. Geschäfte dürfen nur während der festgelegten Lieferzeiten mit einer Ausnahmegenehmigung angedient werden. Ausnahmen werden zum Beispiel für Handwerker im Bedarfsfall, für Geldtranstransporte und Umzüge erteilt. Für alle gilt aber ein Befahrungsverbot während der Wochenmarktzeiten. O-Ton Ordnungsamt: „Da einige Fahrzeugführer diese Regelung umgehen und widerrechtlich die Schlupflöcher nutzen, wurden diesen als Konsequenz auch die Zufahrtsberechtigungen entzogen.“

Die Regelung der Zufahrtsberechtigung über eine Chipkarte habe sich an den bereits vorhandenen Pollern bewährt, hier sei eine „hohe Akzeptanz“ bei den Anwohnern und sonstigen Anliegern vorhanden, konstatiert die Stadt.

Als seinerzeit über die Einführung des Pollersystems diskutiert wurde, lag das Hauptaugenmerk noch auf der Sicherheit von Fußgängern: Ungezügelter Liefer- und sonstiger Verkehr hatte immer wieder zu gefährlichen Situationen geführt. Doch nun habe die zunehmende Zahl von Verkehrsverstößen den Ausschlag gegeben, diese vier weiteren Pollerstandorte vorzuschlagen. Damit wäre die fußläufige Innenstadt „dicht“.