Bei der Kollision trafen die Außenspiegel der beiden Fahrzeuge gegeneinander und wurden dabei jeweils stark beschädigt. Obwohl so insgesamt ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von rund 600 Euro entstand, setzte der VW-Fahrer seine Fahrt fort. Die Zeugen, informierten daraufhin die Polizei, dass der VW-Golf anschließend auf dem nahe gelegenen Kundenparkplatz eines Discounters geparkt wurde.
Die Beamten konnten den Fahrer des VW ermitteln und vor Ort antreffen. Bei der Befragung des 72-jährigen Velberters, der von einem Unfall nichts mitbekommen haben wollte, stellte sich heraus, dass dieser deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,3 Promille. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt mit Schadensfolge und Unfallflucht wurde eingeleitet.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden eine Blutprobe angeordnet und ärztlich durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten sichergestellt und dem 72-Jährigen bis auf Weiteres das Führen eines Kraftfahrzeuges untersagt.