Wülfrath Corona: Stadt Wülfrath erlässt neue Regeln

Wülfrath · Versammlungen stark eingeschränkt. Nur noch „außer Haus“ bei Restaurants.

. Die Stadt Wülfrath hat ihre Allgemeinverfügung verschärft. Am Samstag teilte sie in einer Pressemitteilung mit: „Ziel und Zweck dieser Allgemeinverfügung ist es, jeden sozialen Kontakt zwischen Menschen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Denn jeder Kontakt birgt das Risiko einer Übertragung des neuartigen Coronavirus Sars-Cov-2, selbst wenn dessen Trägerin/Träger dies möglicherweise nicht bemerkt oder von einer Erkrankung weiß.“

Die wesentlichste Neuregelung: Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel sind untersagt – mit vier Ausnahmen: wenn „die Personengruppe dadurch verbunden ist, dass sie in ständiger häuslicher Gemeinschaft miteinander lebt (zum Beispiel Familien, ständige Wohngemeinschaften), die Zusammenkunft kurzzeitig zufällig (nicht verabredet) und/oder bei der der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs unvermeidbar ist, die Zusammenkunft aus zwingenden Gründen (zum Beispiel im Rahmen gesetzlicher Aufgabenerledigung oder beruflich/in der Natur der Sache liegend unaufschiebbar) erfolgt, sie im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs (zum Beispiel Warten an Bushaltestellen) zusammenkommt“, heißt es.

„Leider sind erneut weitere Einschränkungen nötig“, begründet Bürgermeisterin Claudia Panke die neue Allgemeinverfügung. „Immer noch stehen Menschen eng in größeren Gruppen zusammen oder sitzen zu viert auf einer Parkbank. Es gibt noch zu viele weitere Möglichkeiten, sich anzustecken oder andere mit dem Virus zu infizieren, wenn man selbst Träger des Virus ist.“

Daher gibt es folgende weitere neuen Regeln: Das Betreten von Schulhöfen wird ohne vorherige Genehmigung untersagt. Alle Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sind ab dem 21. März zu schließen – die Restaurants dürfen aber Speisen zubereiten und einen Liefer- oder Abholservice anbieten. Dienstleistungen, die einen direkten Körperkontakt zum Kunden mit sich bringen (zum Beispiel Frisöre, Fußpflege, Massagesalons, Sonnenstudios, Tattoo-Studios) sind zu schließen. Ausgenommen von dieser Regelung sind medizinisch erforderliche und/oder Krankenbehandlungen.

Die Stadt Wülfrath weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügungen Straftaten sind. Die Allgemeinverfügung ist online nachzulesen. Red