Die Stadt Wülfrath will Ratten künftig energischer bekämpfen
Geschäftsleute und Anwohner klagen immer häufiger über die Nager.
Wülfrath. Formal ist es eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ mit den anderen kreisangehörigen Städten. Konkret ist es aber ein Bekämpfungsplan, der vom Kreis Mettmann verfolgt wird. Der Wülfrather Rat wird jetzt wohl einen solchen beschließen, damit die Stadt etwas Wirksames gegen die vielen Ratten tun kann. Die Bekämpfung soll 2017 intensiviert werden, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung für den Rat. Folgendes soll die künftige Bekämpfung leisten:
Der Schädlingsbekämpfer wird künftig verpflichtet sein, anhand von Ködermaterialien festzustellen, wie sehr bestimmte Bereiche von Ratten befallen sind. Sollten bei diesen Tests keine Hinweise auf Ratten festgestellt werden, seien Köder zu entfernen, und der Kanal wird gekennzeichnet. Sämtliche Erhebungen werden dokumentiert, so dass die Stadt eine unterirdische Karte über das Vorkommen von Ratten im Untergrund haben wird. Sollte es Hinweise auf Ratten geben, werden mehr Köder ausgelegt und die Nachkontrollen solange durchgeführt, bis keine Ratten mehr auftauchen. Auch hier sollen der Schachtdeckel gekennzeichnet und die Maßnahmen dokumentiert werden. Die Stadt rechnet damit, dass nach den intensiven Maßnahmen weniger Ratten auf öffentlichen Flächen sind. Sollten Kanalmängel gesichtet werden, würden diese ebenfalls dokumentiert. Die Kosten dafür sollen in die Gebührenbedarfsberechnung eingehen.
Analyse steht an erster Stelle: Der vom Kreis beauftragte Schädlingsbekämpfer wird verpflichtet, Rattenbefall anhand von sogenannten Sicherheitsköderstationen durchzuführen. Wird festgestellt, dass an dieser Stelle kein Rattenbefall vorhanden ist, werden die Stationen entfernt. Bei akutem Befall werden die Stationen mit Giftködern aufgefüllt. Dies wird solange wiederholt, bis keine Ratten mehr festgestellt werden.
Wenn von einem privaten Grundstück Rattenbefall ausgeht, ist der Schädlingsbekämpfer künftig verpflichtet, die Zustände zu dokumentieren und eine „Bekämpfungsempfehlung“ auszusprechen. Das Ordnungsamt kann notwendige Maßnahmen in einer Frist anordnen. Der Eigentümer muss dies dann umsetzen.
Die Kosten werden kreisweit je nach Stadt, Aufwand und Größe übernommen werden. Die werden gemäß den in den einzelnen Kommunen stattgefundenen Belegungen aufgeteilt. Die Kosten der Bekämpfung auf öffentlichen Grünflächen werden ebenfalls nach den Belegungen erfolgen. Sollte das nicht möglich sein, wird die Einwohnerzahl die Grundlage für die Kostenaufteilung innerhalb des Kreises sein. Bisher lagen die Kosten für die Stadt Wülfrath seit 2013 jedes Jahr bei durchschnittlich 2660 Euro.