(Red/hup) Vor dem Hintergrund der kürzlichen Neufassung der 18. Änderung ihres Regionalplans gibt die Regionalregierung Düsseldorf jetzt der Öffentlichkeit gemäß Paragraf 9 Raumordnungsgesetz (ROG) erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Dies bezieht sich auf den geänderten Plan selbst, auf dessen Begründung sowie auf den entsprechenden Umweltbericht. Neben vielen weiteren Beteiligten sind auch Stadt und Kreis Mettmann zu einer Kommentierung aufgerufen: das Amtsblatt bezieht öffentliche Stellen, „deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann“, ausdrücklich in die Möglichkeit zur Stellungnahme ein.
Der ursprüngliche Entwurf zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf vom Sommer 2024 war wegen zahlreicher Hinweise aus den Regionen in vielen der 177 ausgewählten Flächen des Regierungspräsidiums angepasst worden. Dabei kam es auch zum Wegfall des Gebietes Met 02 (südlich des Mettmanner Golfclubs) als Beschleunigungsgebiet. Darüber hinaus wurde das Plangebiet Met 01 (östlich der Homberger Straße zwischen Homberg, Obschwarzbach und Mettmann) um rund ein Drittel verkleinert. Der Alternativvorschlag trägt jetzt die Bezeichnung Met 01 A, verläuft aber nach wie vor unverändert beidseits des Löffelbeckwegs, und dies sogar als sogenanntes „Beschleunigungsgebiet“.
Die Mettmanner Bürgerinitiative „Windstill“ will sich mit dieser teilweisen Anpassung des Regionalplans aber nicht zufrieden geben, da ihrer Ansicht nach nicht zuletzt im Außenbereich die vorgesehenen Abstände zu Wohngebäuden nach wie vor zu gering sind und daher bei der Initiative wie auch bei Fachleuten erhebliche gesundheitliche Bedenken bestehen. Hinzu komme die Belästigung von Erholungssuchenden durch Schallemissionen der Windräder in einer lärmarmen Naturlandschaft. „Windstill“ sieht in den im neuen Entwurf vorgenommenen Anpassungen lediglich ein Trostpflaster – und ruft Bürger erneut dazu auf, vom demokratischen Recht zur kritischen Stellungnahme Gebrauch zu machen.
Die erste Runde der Bürgerbeteiligung habe gezeigt, dass die zuständige Behörde in ihrer Planung sachlich begründete Argumente durchaus aufnehme und Bedenken berücksichtige. Die vierwöchige Frist zur Stellungnahme beginnt am Donnerstag, 21. März, und läuft noch bis zum 22. April 2025. Interessenten können ihre Einwände in diesem Zeitraum per E-Mail direkt an das Düsseldorfer Regierungspräsidium schicken (Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de). Argumente aus einer früheren Stellungnahme müssen nicht wiederholt werden, sie fließen gemäß Amtsblatt auch ohne erneutes Einreichen in die Endabwägung ein, informiert „Windstill“.
Die Initiative teilt mit, zurzeit eine eigene Stellungnahme zum Regionalplan zu erarbeiten und Interessenten, die Bedarf haben, mit fundierten Argumenten zu unterstützen. Kontakt über windstill.mettmann@gmail.com.