Freie Sicht auf die Kuppel soll nicht zu sehr beeinträchtigt werden

Der Technische Beigeordnete Martin Barnat zur Tiefgarage am Düsseler Tor, über die aktuell seitens der Politik diskutiert wird.

Foto: Janicki

Wäre eine Tiefgaragenzufahrt prinzipiell über die Kölnische Landstraße denkbar, die ja bekanntermaßen ein Bodendenkmal ist? Und wenn ja, welche Auflagen gäbe es hinsichtlich des Denkmalschutzes?

Martin Barnat: Unsere Vorprüfung hat ergeben, dass eine Tiefgaragenzufahrt über die Kölnische Landstraße technisch machbar wäre. Eine Endabstimmung mit dem zuständigen Rheinischen Landesamt für Bodendenkmalpflege steht noch aus. Zu möglichen Auflagen hinsichtlich des Denkmalschutzes lassen sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen treffen.

Die Straße müsste verbreitert werden, um eine zweispurige Zufahrt zur Tiefgarage zu schaffen. Wäre das möglich?

Barnat: Ob Probleme bei der Abwicklung des Verkehrs über die Kölnische Landstraße zu erwarten wären, ist noch nicht geklärt. Diese Frage wäre gegebenenfalls von einem Verkehrsplaner zu prüfen.

Ist mittlerweile geklärt, ob es sich bei der dort befindlichen Grünfläche um eine Ausgleichsfläche mit Ökopunkten handelt?

Barnat: Die mögliche Tiefgaragenzufahrt läge im Bereich einer planungsrechtlich festgesetzten Grünfläche. Sollten Teile davon in Anspruch genommen werden, so bestünde die Verpflichtung, an anderer Stelle in gleicher Qualität einen Ausgleich zu schaffen. Die erforderliche Qualität wird in Ökopunkten bemessen.

Wäre aus Sicht der Wülfrather Stadtverwaltung auch eine Zufahrt zu anders angeordneten Stellplätzen durch den Nelkenweg denkbar?

Barnat: Der gegenwärtig vorliegende Entwurf des Bebauungsplans für das Grundstück der GWG lässt eine Zufahrt sowohl vom Nelkenweg als auch von der Düsseler Straße zu.

Durch die möglicherweise erforderliche GWG-Neuplanung wäre die Kuppel des angrenzenden Hundertwasserkindergartens nicht mehr sichtbar. Die Sichtachse wäre dahin. Damit würde das einzige Hundertwasser-Original aus dem Blickfeld verschwinden. Ist das seitens der Stadt Wülfrath so gewollt?

Barnat: Aus fachlicher Sicht ist es wünschenswert, dass die prägende Wirkung der Kuppel im Stadteingang nicht zu sehr beeinträchtigt wird. Dabei ist aber auch nicht erforderlich, dass die Sichtbeziehung in 360-Grad-Richtung gleichermaßen möglich sein muss. Sowohl das ursprünglich geplante Hotel im Rahmen des Düsseler Tores aus den 1990-er Jahren, als auch der zuletzt vorliegende Entwurf der Wohnbebauung brachten gewisse Einschränkungen auf die Sicht mit sich. Das Grundstück soll aber nicht von einer Bebauung freigehalten werden.