Wülfrath Gerichtsmediziner: Frau wohl erstickt

Wülfrath. · Schlüsselauftritt wie in einem Gerichtskrimi im Prozess um den Tod einer 61 Jahre alten Wülfratherin: Im Verfahren wegen Totschlagsverdachts gegen den angeklagten Witwer (65) sagte im Wuppertaler Landgericht der Gerichtsmediziner aus, der die Ermittlungen in Gang gebracht hatte.

Am Wuppertaler Landgericht findet der Prozess um den Tod einer 61-jährigen Wülfratherin statt.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Er hatte keine natürliche Todesursache finden können und weiter gesucht. Sein Fazit, nüchtern vorgetragen und für den Angeklagten gefährlich: Die Wülfra-
therin wurde wahrscheinlich gewaltsam erstickt.

Die 61-Jährige starb am zweiten Weihnachtstag 2015 in einem Mehrfamilienhaus der Innenstadt. Ihr Mann hatte den Notruf gewählt. Seine Darstellung damals, laut Zeugen: Das Paar habe am Abend allein getrunken und sei in der Sofaecke über einem Film eingeschlafen. Am Morgen sei er erwacht und habe seiner Frau Haare aus der Stirn gestrichen. Er habe gemerkt, dass sie die Augen geöffnet hatte – und Hilfe gerufen.

Der Verdacht entstand bei der Obduktion in der Uniklinik

Der Notarzt stellte den Tod der Frau fest – und wartete noch, bis die Polizei kam, wegen routinemäßiger Ermittlungen. Verwandte trafen ein. Konkreter Verdacht entstand erst bei der Obduktion in der Uniklinik Düsseldorf. Der Gerichtsmediziner bezeugte im Landgericht: „Es gab keine ersichtliche Todesursache.“ Die Frau habe Krankheiten gehabt, aber nichts, woran sie hätte sterben müssen. Ihr Herz: altersgemäß. Ein Schlaganfall schied aus. Eine Blähung der Lunge habe einen ersten Hinweis gegeben: Jemand könnte ihr ein Kissen oder eine Decke auf das Gesicht gedrückt haben. Der Gerichtsmediziner: „Das ist eine der spurenärmsten Tötungsarten überhaupt. Bei so einem Verdacht kommt es auf jedes Detail an.“

Das fange an bei einer trockenen Stelle am Kinn der Frau, wohl ein minimaler Kratzer kurz vor dem Tod. Der Mediziner erläuterte: „Bei einem anderen Fall würde man darüber hinweg gehen.“ Mikroskopische Untersuchungen von Körpergewebe habe er ausgewertet. Die Lunge sei überdehnt gewesen, ohne dass eine entsprechende Erkrankung bekannt war. Sauerstoffmangel habe im Körper Spuren hinterlassen: „Das geschieht während des Todes, innerhalb von Minuten.“ Zeichen von Abwehr an Armen oder Händen fehlten allerdings.

Es gebe für „weiches Ersticken“ keinen für sich stehenden, schlüssigen Beweis. Es müssten alle Zeichen zusammen gesehen werden. Jede andere Möglichkeit müsse man ausschließen. Die Staatsanwältin fragte nach: „Kann es sein, dass sich die Frau selbst in einen Kissenberg rein gewühlt hat und dort erstickt ist?“ Nein, lautete die Antwort. Es müsse Druck auf Mund oder Nase gegeben haben. Auch dafür gebe es Spuren. Wie viel Druck – dazu gebe es keine Forschungsergebnisse. Auch wie lange der Tod auf diese Weise braucht, bleibe Spekulation. Mehrere Minuten seien wahrscheinlich. Es hätten sich Fasern in der Luftröhre befunden, die ein lebender Mensch wohl abgehustet hätte. Zu welchem Kissen oder welcher Decke sie passen könnten, ist unbekannt. Das Gericht will am 7. Juli weiter verhandeln. Der Angeklagte schweigt in dem Verfahren.