Wülfrath Haselnussweg: Hält Schutzzaun auch Lkw auf?

Aus Briefen an die Lokalredaktion

Betr. Bauvorhaben Haselnussweg: Kurz nach Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches des Ulmenweges geht rechts ein kleiner Wanderweg am Schutzgebiet Siepen vorbei. Hobbyfotografen können hier bei Sonnenaufgang wunderbare Bilder machen, wenn sich der Morgennebel im Siepen so langsam auflöst. Dieser Wanderweg endet dann wieder am Ulmenweg. In diesem Bereich ist der Ulmenweg Fußgängerbereich und darf von Fahrzeugen jeglicher Art nicht mehr befahren werden auf einer Strecke von ungefähr 70 Meter. Auf der anderen Seite befindet sich ein Kinderspielplatz.

Nun wurde von Seiten der Stadt der Fußgängerbereich umgewidmet und in den verkehrsberuhigten Bereich integriert. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die blauen Verkehrsschilder und die Absperrungen verschwinden. Dann darf auch dieser Bereich von allen Fahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von vier bis sieben Stundenkilometern befahren werden.

Ebenfalls ist geplant, dass der abfahrende Bauverkehr vom Haselnussweg am Kinderspielplatz vorbei geleitet werden soll. Zum Schutz der Kinder soll ein etwa 30 Meter langer Zaun errichtet werden. Im Bereich des Spielplatzes ist die Straße abschüssig, das bedeutet, dass alle Kraftfahrzeuge abbremsen müssen um die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit von vier bis sieben Stundenkilometern einzuhalten. Größere Lkw, die zum Beispiel Erdaushub von der Baustelle am Kinderspielplatz vorbei transportieren, sind sehr schwer, und durch die abschüssige Straße, dürfte der Bremsweg sehr lang werden, wenn etwa ein Kind einen Ball über den Zaun wirft und versucht ihn wiederzuholen. Hält ein solcher Zaun auch schwere Lkw auf, die Aufgrund eines Fahrfehlers oder Bremsversagens in den Zaun fahren? Ich mache mir auch Sorgen um meine zwei Enkel im Alter von fünf und sechs Jahren, die regelmäßig den Kinderspielplatz besuchen.

Detlef Bickert

Wülfrath