Wülfrath Haushalt der Stadt für 2024 genehmigt

Wülfrath · Erhöhung des Grundsteuer gilt unabhängig von der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Reform.

Unternehmen und alle anderen Immobilieneigentümer müssen der Stadt Wülfrath rückwirkend mehr Grundsteuer zahlen. Die entsprechenden Bescheide will die Verwaltung im Mai/Juni versenden.

Foto: dpa/Jens Büttner

(HBA) Bürgermeister Rainer Ritsche und Kämmerer Sebastian Schorn haben mit Schreiben vom 20. März dem Landrat die Haushaltssatzung für 2024 sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2024 bis 2034 zur Genehmigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 15. April hat der Landrat gemäß Paragraf 75, Absatz 4 und Paragraf 76, Absatz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept zur Kenntnis genommen. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage und das Haushaltssicherungskonzept wurden genehmigt. Damit darf die Haushaltssatzung 2024 umgesetzt und der Stellenplan ausgeführt werden.

Die Grundsteuer B
steigt rückwirkend

Mit der Genehmigung des städtischen Etats für das laufende Jahr wird der Hebesatz für die Grundsteuer B von 615 auf 720 Prozentpunkte angehoben. Es werden rückwirkend ab 1. April Änderungsbescheide für die Neufestsetzung der Grundsteuer B erstellt. Die entsprechenden Änderungsbescheide werden voraussichtlich im Mai/Juni verschickt.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes unabhängig von der ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Grundsteuerreform ist: „Diese Maßnahme basiert allein auf aktuellen städtischen Finanzbedürfnissen und ist nicht mit den bevorstehenden gesetzlichen Änderungen verknüpft.“

Die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wülfrath nebst ihren Anlagen liegt in der Kämmerei im Rathaus, Am Rathaus 1, Etage 3.2, Zimmer 3.2.07 und 3.2.08 während der Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus und ist auch auf der Homepage der Stadt abrufbar unter: