Kastration ist jetzt Pflicht
Tier- und Naturschutzverein hat mit erneutem Antrag auf Behandlung von Katzen Erfolg.
Wülfrath. Das war dann doch des Guten zu viel: Mit Hilfe des Tier- und Naturschutzvereins wurden im Bereich Düsseler Tor im vergangenen Frühsommer mehr als 30 freilaufende Katzen und Kater sowie einige Babykatzen eingefangen. „Ein Anwohner hatte sie immer gefüttert“, sagt Gitta Wöffler, Vorsitzende des Vereins, die seit Jahren warnt: „Katzen können bis zu dreimal im Jahr vier bis sechs Jungtiere auf die Welt bringen.“ Nach der Fangaktion wurde sie erneut bei der Stadt vorstellig — und forderte die Kastrationspflicht für Katzen. Diesmal fand sie Gehör.
Schon 2010 hatte der Tierschutzverein einen entsprechenden Antrag gestellt. Doch auf die Agenda der Politik ließ sich das Thema nicht heben. Nach dem Vorfall am Düsseler Tor „hatte aber auch das Ordnungsamt erkannt, dass etwas geschehen muss“.
Nun müssen Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden. Und das gilt auch für freilebende Katzen, die aber regelmäßig gefüttert werden. Wöffler: „Laut der städtischen Verordnung ist das Füttern unter anderem von freilebenden Katzen nicht erlaubt. Das heißt: Wer füttert, ist Halter dieser Tiere.“
75 Euro für einen Kater, 120 Euro für eine Katze — das kostet laut Tierschutzverein eine Kastration. Außerdem wurde eine Kennzeichnungspflicht verhängt. Das kann mittels einer Tätowierung (acht Euro) oder eines implantierten Chips (30 bis 40 Euro) geschehen.
Tierärztin Dr. Jutta Heinrichs begrüßt die Kastrationspflicht für Katzen grundsätzlich. Ob aber das Gesetz alle Menschen bewegen wird, ihre Katzen tatsächlich auch kastrieren zu lassen, bezweifelt sie. Zurzeit hat die Veterinärmedizinerin alle Hände voll zu tun.
„Es ist Kastrationshochsaion“, sagt sie. Die biologische Uhr bei jungen Katzen, ein halbes bis ein dreiviertel Jahr alt, ticke. Sie kämen jetzt in die Geschlechtsreife. „Es beginnt die Raunze, die Katzen werden rollig, rollen sich über den Teppich, schreien laut, und die Kater fangen an zu spritzen. Das stinkt bestialisch. Wer seine junge Katze in der Wohnung hält, lässt sie kastrieren“, sagt die Veterinärmedizinerin.
Dagegen, vermutet sie, werden sich die meisten Menschen, die ihre Tiere nur draußen halten, kaum für das Thema interessieren. Und bei frei umherlaufenden Katzen sei es schwierig, sie eindeutig einem Eigentümer zuzuordnen. „Aber jede Kastration mehr ist schon ein Erfolg“, sagt die Ärztin.
Der Tierschutzverein betont, dass eine Nichtachtung von Kastrationspflicht und Kennzeichnung ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen kann. Passiert ist das allerdings bis jetzt noch nicht, wie Ralph Elpers vom Ordnungsamt der WZ auf Anfrage sagte.
Insgesamt sei eine Kontrolle der Katzen aber auch schwierig. „Wenn wir mein Tier aufgreifen würden, müssten wir es erst vom Tierarzt untersuchen lassen.“ Ein weiteres Problem: Über die Höhe möglicher Verwarnungsgelder kann die Stadt keine Aussagen treffen.