Wülfrath „Vertragen statt klagen“: Stadtverwaltung sucht Schiedsleute
Wülfrath · Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Schiedsperson müssen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein – Bewerbungsfrist endet am 9. Februar.
Die Stadtverwaltung Wülfrath sucht zum 1. April 2024 für die Besetzung des Schiedsamtes eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.
Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt. Dabei werden Streitigkeiten, oft wegen nachbarrechtlicher Belange, zum Beispiel Überwuchs oder Lärm, aber auch wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder gar Körperverletzung, geklärt.
Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zur Schiedsperson müssen zwischen 30 und 70 Jahren alt sein und in Wülfrath wohnen. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Rat der Stadt für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Es wird jährlich eine Aufwandsentschädigung von 650 Euro beziehungsweise 325 Euro für die stellvertretende Schiedsperson gewährt.
Wer sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit interessiert, kann eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf bis Freitag, 9. Februar, an die Stadtverwaltung Wülfrath, Andrea Pabst, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath schicken, die Unterlagen persönlich im Rathaus im Erdgeschoss, Zimmer 01.03, einreichen oder an a.pabst@stadt.wuelfrath.de senden per E-Mail.
Eine persönliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber ist in der Sitzung des Stadtrates am Dienstag, 19. März, vorgesehen.
Etwaige Fragen können unter Telefon 02058/18 235 geklärt werden.