Sorge um Grundwasser im Kreis Viersen Leitentscheidung: Kreis Viersen fordert Nachbesserungen

Kreis Viersen. · Für das Rheinische Braunkohlerevier bereitet die Landesregierung eine Leitentscheidung vor. Der Kreis Viersen hat jetzt seine Stellungnahme formuliert. Der Naturpark Schwalm-Nette und die Versorgung mit Grundwasser hängen an Ausgleichsmaßnahmen.

 Der Tagebau Garzweiler II hat auch Auswirkungen auf den Kreis Viersen.

Der Tagebau Garzweiler II hat auch Auswirkungen auf den Kreis Viersen.

Foto: dpa/Oliver Berg

(hb) Der Kreis Viersen begrüßt den Entwurf der Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier der Landesregierung. Das macht Landrat Andreas Coenen in seiner Stellungnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie deutlich. Gleichzeitig fordert der Kreis Viersen, weitere Aspekte mit in die Leitentscheidung aufzunehmen.

„Der Entwurf der Landesregierung ist eine tragfähige Basis für einen geordneten Ausstieg aus der Braunkohlenutzung. Das betrifft auch die ökologisch-wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die zum Ausgleich und Schutz des Rheinischen Reviers getroffen werden müssen“, sagt Landrat Coenen. „Im Interesse unserer Region sehen wir aber an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.“

Auch wenn der Kreis Viersen nicht direkt durch den Tagebau betroffen sei, habe der Bergbau seit langem mittelbare Auswirkungen auf den Kreis. Um den Tagebau Garzweiler II trocken zu halten, werden Sümpfungsmaßnahmen durchgeführt, die zu einer Absenkung des Grundwasserspiegels auch im Kreis Viersen führen. Bislang könne dies in den Feuchtgebieten, die abhängig vom Grundwasser sind, durch zielgerichtete Gegenmaßnahmen kompensiert werden. Mit der Genehmigung des Braunkohlenplans Garzweiler II im Jahre 1995 wurden wasserwirtschaftlich-ökologische Zielvorgaben formuliert. Wie mittlerweile deutlich ist, müsse die Versickerung von Ausgleichswasser weit über das zunächst festgelegte Ziel im Jahr 2045 hinaus fortgeführt werden. Gleiches gelte für die Befüllung des Restloches Garzweiler zur beschleunigten Wiederauffüllung der entleerten Grundwasserleiter. Für diesen Zweck werde Wasser aus dem Rhein entnommen werden müssen. Der Kreis Viersen fordere daher, das Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer Wassertransportleitung vom Rhein in den Tagebaubereich Garzweiler zügig zu eröffnen. Um die Spätlasten, die nach dem Ausstieg aus der Braunkohlenutzung anfallen werden, finanzieren zu können, regt der Kreis Viersen die Gründung einer Stiftung an. Diese müsse durch den Bergbautreibenden oder eine seiner Nachfolgeorganisationen finanziert und abgesichert werden.

Darüber hinaus regt der Kreis Viersen eine Auseinandersetzung mit folgenden Punkten an: Der Zeitraum für die Seebefüllung des Restloches Garzweiler II müsse minimiert werden. Die dortige Seewasserspiegelendlage müsse spätestens 40 Jahre nach Tagebauende erreicht werden. Die Sicherheit der Trinkwasserversorgung müsse im gesamten Revier zu jeder Zeit gewährleistet sein. Ebenfalls müsse sichergestellt werden, dass wie bisher ausreichend Öko-, Ausgleichs- und Ersatzwasser erhalten bleibe. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Zunahme von langanhaltenden Niedrigwasserphasen begrüße der Kreis eine Aktualisierung der Gutachten zur Wasserführung des Rheins. Der geplante Umbau der Erft solle auch auf Schwalm und Niers übertragen werden.

(hb)