Drei Jahre und acht Monate Haft nach Unfallflucht

Ein 36-jähriger Viersener muss ins Gefängnis, weil er nach einem Unfall seinen Beifahrer schwer verletzt zurückgelassen hatte. Auch wegen Raubes wurde er verurteilt.

Foto: Polizei

Viersen. Ein 36-jähriger Mann aus Viersen ist gestern vom Landgericht Mönchengladbach zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis, dazu unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — das waren nicht alle Bausteine des Urteils.

Die Nacht des 15. Juli 2017 ist den Zeugen noch in scharfer Erinnerung. Ein älteres Ehepaar und ein 52-jähriger Viersener hatten ausgesagt, wie sie auf der Donker Straße erlebten, was geschah. Demnach ist der Angeklagte mit seinem Mercedes mit hohem Tempo die kurvige Straße entlang gerast und vor einen Baum geprallt. Sein Beifahrer war dabei schwer verletzt worden, hatte kurzzeitig sogar in Lebensgefahr geschwebt. Der Angeklagte war aber mit den Kennzeichen des Wagens verschwunden, bevor Polizei und Rettungsdienst eintrafen.

Diese und weitere Taten hatte der Mann am ersten Prozesstag eingeräumt. Auch, dass er seine Lebensgefährtin knapp drei Wochen später zunächst würgte, als sie ihn wegen Fremdgehens zur Rede gestellt hatte, und sie einen Tag später gemeinsam mit anderen Männern krankenhausreif schlug, hatte er zugegeben.

Die 20-Jährige hatte nach dem Streit Handy und Laptop des Angeklagten mitgenommen, als sie die Wohnung verließ. Am nächsten Tag sollte es zur Rückgabe kommen. Bis zum vereinbarten Treffpunkt kam sie nicht. Vorher lauerten ihr der Angeklagte und die anderen Männer auf und schlugen und traten auf sie ein. Der Angeklagte hatte seine eigene Tatbeteiligung eingeräumt, sich aber nicht dazu äußern wollen, inwieweit die anderen Männer sich beteiligt hatten. Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung steht dafür im Urteil.

Hintergrund der Streitereien und auch der Unfallflucht, bei der er seinen Freund zurückließ, waren Drogenprobleme. Ein Zeuge der nächtlichen Unfallfahrt erinnert sich, dass der 36-Jährige ihn regelrecht beschworen habe, keine Polizei zu holen und stattdessen den Verletzten ins Krankenhaus zu bringen. „Ich verliere sonst alles“, soll der Angeklagte gesagt haben.

Es wäre nicht das erste Mal, dass er mit Drogen im Auto oder unter Einfluss von Drogen am Steuer erwischt worden wäre. Das Urteil beinhaltet fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, davon drei Mal Besitz und zwei Mal gewerbsmäßiger Handel. Auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist Teil des Urteils — bei einer Durchsuchung hatten Polizisten ein verbotenes Messer im Auto des Angeklagten gefunden.

Die Drogenabhängigkeit des Angeklagten ordneten aber weder Gericht noch Verteidigung oder Staatsanwaltschaft als so gravierend ein, dass es einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bedürfe. Der Haftbefehl wurde gestern zunächst aufgehoben, weil nach dem Geständnis und dem Urteil keine Gefahr der Verdunkelung mehr besteht. Der Viersener konnte das Gericht verlassen und muss dann bald seine Haftstrafe antreten.