Kreis Viersen Einige Wohnungen sind ab Oktober für Hartz-IV-Empfänger zu teuer
Künftig wird im Kreis Viersen die Bruttokaltmiete neu berechnet. Für Hartz-IV-Empfänger hat das Auswirkungen.
Kreis Viersen. Die sogenannten Kosten der Unterkunft haben in den vergangenen zwei Jahren für viele Diskussionen im Kreis Viersen gesorgt. Hartz-IV-Empfänger würden in die Wohnungslosigkeit gedrängt, Bauprojekte würden gefährdet, sagten Kritiker aus Politik, Verwaltung und Wohlfahrtsverbänden.
In der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses des Kreistags stellte die Kreisverwaltung jetzt eine aktualisierte Fassung ihres Konzepts zur Herleitung von Unterkunftskosten vor. Danach sollen die Kosten der Unterkunft ab Oktober nicht mehr nach kreisweiten Pauschalen, sondern gemeindescharf bemessen werden. Die Ausschussmitglieder nahmen dies zur Kenntnis — ohne Diskussionen.
Seit 2016 werden die Kosten der Unterkunft nicht mehr auf Basis der Netto-, sondern der Bruttokaltmiete bemessen — also der Nettokaltmiete plus den kalten Nebenkosten. Für diese Nebenkosten ohne Heizung setzte die Verwaltung eine kreisweite Pauschale an.
Der Durchschnittswert berücksichtige allerdings nicht, dass vor allem die kalten Nebenkosten in manchen Städten höher sein können als in anderen. „Der Grund für die Bildung eines kreisweiten Durchschnitts war die seinerzeit verfügbare Datenlage“, erläuterte die Verwaltung in der Sitzungsvorlage.
Nun läge erstmals eine Erhebung der gezahlten Nebenkosten in allen Städten und Gemeinden im Kreis vor. Künftig dient in den einzelnen Kommunen die Bruttokaltmiete mit gemeindescharfen kalten Nebenkosten als Grundlage, um zu bestimmen, ob eine Wohnung etwa für Hartz-IV-Empfänger angemessen ist. Die Kreisverwaltung hat Daten des Jobcenters und der Wohnungsgesellschaften ausgewertet und ihr Konzept aktualisiert. Um die Nettokaltmiete und die kalten Nebenkosten zu ermitteln, wurden rund 8300 Mietwohnungsangebote ausgewertet — darunter rund 1700 von Wohnungsunternehmen.
Die Verwaltung hat die Ergebnisse mit vorhandenen Daten verglichen und kam zu dem Ergebnis: „Die Nettokaltmiete hat sich erhöht. Die kalten Nebenkosten haben sich durchweg verringert.“ Wobei aber in der Stadt Viersen die kalten Nebenkosten 2018 je nach Größe der Wohnung um bis zu 20 Euro über dem Kreis-Durchschnitt liegen.
Die gemeindescharfe Berechnung führt zu einigen Änderungen — auch wenn manche Bemessungsgrenzen bleiben. Ab Oktober soll zum Beispiel in der Stadt Viersen eine 80 Quadratmeter große Wohnung bis zu 530 Euro Bruttokaltmiete kosten dürfen; 2016 waren es 510 Euro. Für eine 110 Quadratmeter große Wohnung sinkt die Bruttokaltmiete um 30 Euro auf 710 Euro. In Kempen sinkt sie um 60 Euro auf 830 Euro.