Folge des Krieges in der Ukraine Der Kreis hat 1250 Geflüchtete aus der Ukraine registriert

Kreis Viersen · Durch die vielen Anträge zur Aufenthaltserlaubnis können sich andere Ausländerangelegenheiten verzögern, sagt Kreis-Ordnungsdezernent Thomas Heil.

Thomas Heil ist Ordnungsdezernent im Kreis Viersen.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

. (biro) Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat der Kreis Viersen rund 1750 Schutzsuchende gezählt, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Das teilte der Kreis Viersen mit. Die Zahl gelte für den Kreis Viersen ohne die Stadt Viersen, so ein Kreissprecher, denn die Stadt Viersen habe eine eigene Ausländerbehörde, weshalb der Kreis sich um die Registrierung der Geflüchteten für die übrigen acht Kommunen kümmere.

Eine Aufenthaltserlaubnis benötigen die aus der Ukraine Geflüchteten etwa, um zu arbeiten, staatliche Unterstützung durch Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können oder um an einem Integrationskurs teilzunehmen. Dazu müssen sie vorab registriert werden. Dabei werden persönliche Daten aufgenommen, biometrische Fotos gemacht und digitale Fingerabdrücke genommen. Die aufgenommenen Daten werden zentral im Ausländerzentralregister gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben laut Kreis später alle öffentlichen Stellen in dem Umfang, den sie für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche benötigen. Dieses Prozedere nimmt etwa 20 Minuten pro Person in Anspruch.

Die Registrierungen werden beim Ausländeramt von montags bis samstags nach Terminvergaben durchgeführt. Insgesamt hat der Kreis Viersen bislang 1250 Flüchtlinge aus der Ukraine registriert und für diese Personen die Aufenthaltserlaubnisse bestellt.

„Unsere Kolleginnen und Kollegen helfen den Schutzsuchenden nach Kräften und leisten sehr gute Arbeit“, sagt Thomas Heil, Dezernent für Ordnung und Verbraucherschutz beim Kreis Viersen. „Wir können die Anträge mittlerweile zügiger bearbeiten, als dies direkt nach Kriegsausbruch der Fall war. Aufgrund der vielen Anträge bitten wir jedoch um Verständnis, dass sich andere Ausländerangelegenheiten aktuell verzögern können.“

Für Personen mit Kindern steht für die Wartezeit ein Aufenthalts- und Warteraum zur Verfügung. Um einen reibungslosen Ablauf bei der Registrierung zu gewährleisten, stehen bei der Kreisverwaltung Mitarbeiter als Dolmetscher zur Verfügung. Zudem wird parallel mit einer Übersetzungs-App gearbeitet, um die Registrierung einfach für alle Beteiligten zu gestalten.

Im Zuge der Registrierung erhalten die Geflüchteten eine vorläufige Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden und Arbeitgebern. Nach etwa sechs Wochen erhalten sie ihre bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellte Aufenthaltserlaubnis – das Format entspricht dem des deutschen Personalausweises). Für eine schnelle und unkomplizierte Antragsbearbeitung setzt das Ausländeramt des Kreises Viersen auf digitale Kommunikationswege.

Alle Informationen zur Aufenthaltserlaubnis von Schutzsuchenden aus der Ukraine bietet der Kreis Viersen online:

(biro)