Angeklagte aus Grefrath und Nettetal Freisprüche im Missbrauchsprozess
Grefrath/Nettetal · Weil sie einen damals elfjährigen Jungen sexuell missbraucht haben sollen, standen ein Mann aus Grefrath und eine Frau aus Nettetal vor Gericht. Am Ende forderten Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Freispruch.
(sst) Vor dem Krefelder Landgericht fielen jetzt die Urteile gegen eine 31-jährige Frau aus Netttetal und einen 32-jährigen Mann aus Grefrath. Beide Angeklagte wurden von allen Tatvorwürfen freigesprochen. Sie standen wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen vor Gericht. Dem ehemaligen Paar war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, zwischen 2012 und 2014 einen Jungen bei insgesamt vier Gelegenheiten sexuell missbraucht zu haben.
Das Kind war zu Beginn der angeklagten Taten elf Jahre alt, heute ist er ein junger Erwachsener (21 Jahre). Zum Hintergrund: Der Mann, der die Vorwürfe gegen die Nettetalerin und den Grefrather erhoben hatte, kam vor gut zehn Jahren in eine Pflegefamilie. Die weibliche Beschuldigte ist das leibliche Kind dieser Pflegeeltern.
Sowohl die Frau aus Nettetal als auch der Mann aus Grefrath hatten die ihnen vorgeworfenen Taten bis zuletzt vehement bestritten. Die 31-Jährige hatte eingeräumt, dass ihr Pflegebruder ihrer Erinnerung nach einmal in der Grefrather Wohnung, in der sie damals zusammen mit dem ein Jahr älteren Beschuldigten lebte, übernachtet habe. Dort sei es aber nicht zum sexuellen Missbrauch gekommen, vielmehr sei „rein gar nichts“ passiert. Ihr früherer, mitangeklagter Lebensgefährte hatte diese Version mit Nachdruck bestätigt. Der heute 21-jährige blieb hingegen bei seinen Vorwürfen und sagte dazu ausführlich im Zeugenstand aus.
Eine psychologische Sachverständige erklärte jedoch, dass hier eine „Falschbelastung der Angeklagten nicht ausgeschlossen“ werden könne. Auch die Kammer schenkte den Schilderungen der beiden Beschuldigten mehr Glauben und entschied sich aufgrund „nicht ausräumbarer Zweifel an der Aussage des 21-Jährigen“ dazu, den Mann und die Frau auf der Anklagebank freizusprechen. Zuvor hatte neben den Verteidigern der Beschuldigten auch die Staatsanwältin für beide Freispruch gefordert.