Im kommenden Jahr Nettetal erhöht Abwassergebühren und Friedhofsgebühren
Nettetal · Nettetals Abwassergebühren sind im kreisweiten Vergleich schon heute hoch. Doch die Bürger werden bald noch tiefer für die Entsorgung des Abwassers in die Tasche greifen müssen. Auch Friedhofsgebühren sollen steigen.
Im September haben Nettetals Politiker im Betriebsausschuss noch gezögert. Schon damals legte Harald Rothen, kaufmännischer Leiter des Nettebetriebs, dar, dass die Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser steigen müssten. Die Entscheidung darüber hat der Betriebsausschuss damals vertagt. In seiner jüngsten Sitzung hat er sie nun getroffen. Die Entsorgung von Niederschlagswasser wird 2024 um vier Cent pro Kubikmeter teurer, die Entsorgung von Schmutzwasser um 30 Cent pro Kubikmeter. Seinen Segen hat der Betriebsausschuss auch einer Erhöhung von Friedhofsgebühren erteilt.
Wenn in 2024 für die Entsorgung von Niederschlagswasser 1,40 Euro statt bisher 1,36 Euro pro Kubikmeter und fürs Schmutzwasser 5,06 Euro statt bisher 4,76 Euro zu zahlen sind, macht sich das für eine mehrköpfige Familie durchaus bemerkbar. „Für einen Musterhaushalt mit einem Wasserverbrauch von 150 Kubikmetern sowie einer befestigten Fläche von 130 Quadratmetern ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von 50,20 Euro“, hat der Nettebetrieb ausgerechnet.
Gebühren müssten
eigentlich kräftiger steigen
Eigentlich müssten die Gebühren sogar noch etwas kräftiger steigen. Doch um die Bürger nicht noch weiter zu belasten, hat der Nettebetrieb in seine Kalkulation einen „gebührenmindernden Pauschalbetrag“ in Höhe von rund 685 000 eingebaut. Der bremst den Anstieg und ohne die Bremse würde die Mehrbelastung für den vierköpfigen Musterhaushalt ab 2024 sogar noch um mehr als 30 Euro höher ausfallen.
Schon Ende 2022 waren in Nettetal die Abwassergebühren angehoben worden. Diese Erhöhung hatte der Nettebetrieb mit allgemeinen Kostensteigerungen begründet und unter anderem mit einem um 498 000 Euro höheren Beitrag, den die Stadt dem Niersverband zahlen müsse. Die Folgen des Krieges in der Ukraine, Inflation und gestiegene Materialkosten – das waren Faktoren die der Nettebetrieb dann im September 2023 als mitverantwortlich dafür anführte, dass in die Kalkulationen der kommenden drei Jahre jeweils 406 025 Euro auf der Kostenseite eingerechnet werden müssten. Auch das soll durch neuerliche Gebührenerhöhung aufgefangen werden.
Etwas mehr bezahlen müssen Bürger ab dem kommenden Jahr auch in vielen Fällen für Beerdigungen und Gräber. Wie viel mehr, hängt von der gewählten Bestattungsform ab. Wenn man die „Nutzungsgebühr“ oder den Kauf eines „Nutzungsrechts“ für eine der unterschiedlichen Grabformen, die Bestattungskosten sowie die Nutzung einer Friedhofskapelle jeweils addiert ergibt sich beispielsweise: Eine Bestattung in einem Reihengrab wird 2024 dann 2555 Euro kosten und damit um 3,15 Prozent teurer sein als bisher. Das ist die höchste Steigerung bei den verschiedenen Bestattungsformen. Am anderen Ende der Skala liegt eine Beerdigung in einer Urnenstele, die als einzige Bestattungsform sogar minimal billiger wird: Die Kosten dafür sinken um 0,27 Prozent auf 3276 Euro.
In die Kalkulation der größtenteils höheren Gebühren sind steigende Personalkosten aufgrund von Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst eingeflossen und inflationsbedingte Preissteigerungen für Dinge und Leistungen, die der Nettetbetrieb bezahlen muss. Zudem gehen darin auch Investitionen ein, zum Beispiel die Kosten für die Modernisierung von Friedhofshallen, die auch im kommenden Jahr anstehen. Die geschätzten Sanierungskosten für diesen Posten sind auf 20 000 Euro veranschlagt „Höhere Sanierungskosten können über mehrere Jahre berücksichtigt werden, um keine übermäßige Gebührenbelastung zu erzeugen. Angesetzt wurden fünf Jahre, sodass jährlich bis zum Jahr 2027 einschließlich rund 4000 Euro in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden“, so der Nettebetrieb.
Gestrichen aus der Kalkulation wurden hingegen Kosten für die nicht mehr genutzten Aufbahrungsräume in Kaldenkirchen, Lobberich sowie Leuth.