Kontrollen an der Grenze Bundespolizei wacht an Grenze

Kreis Viersen · Nach den Einsätzen an der A3 plant die Bundespolizei weitere Überwachungen an der deutsch-niederländischen Grenze. Was Reiserückkehrer wissen müssen.

Die Bundespolizei plant für Sonntag, 8. August, Einsätze im Kreis Viersen.

Foto: dpa/Matthias Balk

(busch-) Die Niederlande sind Hochinzidenzgebiet. Deshalb ist die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze im Einsatz. Sie prüft in Stichproben, ob Menschen, die in die Bundesrepublik einreisen, wie vorgeschrieben nachweisen können, dass sie negativ auf Corona getestet, geimpft oder genesen sind. Am vergangenen Wochenende war sie laut Pressesprecher Uwe Eßelborn schwerpunktmäßig im Bereich der A 3 und teilweise im Bahnverkehr tätig. Für kommenden Sonntag, 8. August, sieht der Einsatzplan laut Eßelborn zurzeit weitere Überwachungen „im Bereich Elmpt/Kaldenkirchen“ an der deutsch-niederländischen Grenze vor. Die Bundespolizei kümmert sich um 300 Kilometer Grenze, ist in den Kreisen Viersen, Borken, Kleve und Wesel zuständig sowie für zwei internationale Zugverbindungen. Zwischen den Niederlanden und Deutschland gibt es keine generellen Kontrollen; bei den Einsätzen im Zusammenhang mit der Pandemie spricht die Bundespolizei von Überwachungen: Sie prüft Testnachweise stichprobenartig, winkt einzelne Autofahrer heraus. „Eine statistische Auswertung von den Einsätzen vom Wochenende gibt es zurzeit noch nicht“, erläutert der Sprecher der Bundespolizei. Mit Nachweisen auf Test, Impfung oder Genesen-sein habe es keine Probleme geben. Die Reisenden haben laut Eßelborn auch Verständnis für die Arbeit der Bundespolizisten gezeigt.

Dem Sprecher zufolge habe es aber Probleme bei der elektronischen Einreise-Anmeldung geben; diese hätte in einigen Fällen gefehlt: „Nicht absichtlich, sondern aus Unkenntnis“, vermutet Uwe Eßelborn. Die digitale Einreise-Anmeldung müssen Reiserückkehrer aus den Niederlanden nach Deutschland zurzeit vorweisen können. Wer sie am Wochenende nicht hatte, konnte sie digital oder als ausgedrucktes Formular nachträglich ausfüllen. Solange die Niederlande als Hochriskogebiet eingestuft werden, müssen Reisende beim kleinen Grenzverkehr, etwa zum Einkaufen, schon vor der Einreise Test, Impfung oder Genesung nachweisen; dieser Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Für sie gilt keine Anmelde- oder Quarantänepflicht.