Gewerkschaft im Kreis Viersen Zoff um Weihnachtsgeld für Bäcker und Kellner
Kreis Viersen. · Die Gewerkschaft spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“. Die Innung nennt den Vorwurf „üble Stimmungsmache“.
Fast jeder zweite Beschäftigte im Hotelgewerbe, in Bäckereien und Gaststätten im Kreis Viersen wird ums Weihnachtsgeld geprellt. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung Genuss-Gaststätten (NGG) aus. Die Beschäftigten erhielten das Extra-Geld zu Weihnachten nur zu einem Teil oder gar nicht – und das, obwohl sie einen festen Anspruch darauf haben, kritisiert die NGG Krefeld-Neuss. Vertreter der Kreishandwerkerschaft Niederrhein und der Niederrheinischen Bäcker-Innung Krefeld-Viersen-Neuss weisen die Vorwürfe der Gewerkschaft zurück. „Das ist üble Stimmungsmache“, sagte Rudolf Weißert, Obermeister der Bäcker-Innung.
Die NGG Krefeld-Neuss spricht von „hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerern“ im Bäckerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe. In diesen beiden, mit 7200 Beschäftigten im Kreis Viersen wichtigen Branchen, sei der „Weihnachtsgeld-Geiz“ besonders groß. Deshalb rät die Gewerkschaft zum Lohn-Check: „Auf der Abrechnung für November muss das Weihnachtsgeld stehen. Denn die Zahlung ist für alle Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister im Kreis Viersen Pflicht“, betonte der Geschäftsführer der NGG Krefeld-Neuss, Karim Peters. „Einen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber“, erläuterte er.
Weißert ist stocksauer auf die Gewerkschaft und betont: „Wir Bäcker sind keine ,hartnäckigen Weihnachtsgeld-Verweigerer‘. Selbstverständlich habe ich meinen Mitarbeitern auch das ihnen zustehende Weihnachtsgeld gezahlt.“
Kreishandwerkerschaft ärgert sich über „Pauschalverurteilung“
Bei dieser Stimmungsmache der NGG handle es sich wohl „um eine mindestens landesweite Aktion“. Im Internet finden sich nahezu gleichlautende Erklärungen der NGG aus dem Kreis Olpe, Hagen, Düsseldorf oder dem Kreis Lippe. „Offenbar eine Muster-Meldung der Gewerkschaft, bei der jeweils lediglich die Ortsnamen und die Zahl der Beschäftigten verändert worden sind. So wird ein ganzes Handwerk an den Pranger gestellt – das grenzt an üble Nachrede“, erklärt Weißert.
Die Pauschalverurteilung der NGG ärgert auch Marc Peters, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft. „Die Behauptung der Gewerkschaft stimmt nicht. Mir ist aktuell kein Fall bekannt, wo ein Mitglied der Bäcker-Innung von einem Arbeitnehmer auf Zahlung von Weihnachtsgeld in Anspruch genommen würde“, sagt der Jurist.