Fahrzeug aus dem Kreis Viersen „HH 1933“-Kennzeichen ist sittenwidrig
Düsseldorf/Kreis Viersen. · Der Kreis hatte das KfZ-Kennzeichen eingezogen und erhielt vor Gericht Recht.
Das Auto-Kennzeichen „HH 1933“ ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sittenwidrig. Die Richter gaben damit dem Kreis Viersen recht, dessen Zulassungsbehörde das Kennzeichen eingezogen hatte.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen hatte das Kennzeichen zunächst als Wunschkennzeichen vergeben. Auf eine Bürgerbeschwerde zog es das Amt jedoch wieder ein. Dagegen wandte sich der Fahrzeughalter im Wege der Klage und eines Eilrechtsschutzverfahrens.
„Es gibt einen Landeserlass, dass in NRW die Kennzeichen NS, KZ, SS, SA und HJ nicht vergeben werden dürfen“, erklärte Kreis-Sprecher Benedikt Giesbers: „In Kombination mit der Jahreszahl 1933 erschien uns allerdings auch HH als anstößig.“ Der Kreis holte Rat bei der Bezirksregierung ein, im Anschluss zog er das Kennzeichen ein.
Die Kammer hat nun im Eilrechtsschutzverfahren festgestellt, dass das Straßenverkehrsamt bei der Einziehung des Kennzeichens rechtmäßig gehandelt habe. Der durchschnittliche Bürger assoziiere „HH 1933“ mit dem Nationalsozialismus im Dritten Reich. 1933 sei das Jahr, das zeitgeschichtlich für die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten stehe, und „HH“ sei eine Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes „Heil Hitler“, die in der rechtsextremistischen Szene verwendet werde.
Allerdings gab das Verwaltungsgericht in einem Teilaspekt dem Kläger recht. Das Straßenverkehrsamt hatte den Fahrzeughalter dazu verpflichtet, die alten Kennzeichen entwerten und neue prägen und anbringen zu lassen. Damit aber ist die Behörde nach Auffassung des Gerichts zu weit gegangen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung sehe nicht vor, die Behebung von Mängeln des Fahrzeugs mit Befehl und Zwang durchzusetzen. Ob der Halter den Wagen mit einem neuen Kennzeichen ausstatte, entscheide er allein.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. mrö