Nachbarn halten Einbrecher im Keller fest
Zwei 19-Jährige sollen versucht haben, Taschen zu stehlen.
Süchteln. Wie die Polizei auf Nachfrage bestätigt, haben am vergangenen Freitag, 5. Februar, vier Nachbarn im Keller eines Wohnkomplexes an der St. Florian-Straße zwei mutmaßliche junge Einbrecher festhalten können — solange, bis die Polizei eintraf. Die Keller von vier Mehrfamilienhäusern sind dort durch eine Tiefgarage verbunden. Im Dezember soll es bereits einmal einen Einbruch in einer Erdgeschosswohnung dieses Komplexes gegeben haben.
Eine Hausbewohnerin hatte im Keller verdächtige Geräusche gehört. Als sie nachsah, entdeckte sie zwei 19-Jährige aus Süchteln, die Sporttaschen in den Händen hatten. Die Frau verständigte zunächst ihren Mann. Gemeinsam mit einer weiteren Nachbarin stellten sie die beiden jungen Männer zur Rede. Diese erzählten zunächst, sie seien auf der Straße von einem Mann angesprochen worden, der sie gebeten habe, die Taschen aus dem Keller zu holen. Dieser habe ihnen auch die Tür aufgeschlossen und jedem fünf Euro für den Botendienst versprochen.
Auch gegenüber der hinzugerufenen Polizei blieben die beiden Männer zunächst bei dieser Version, obwohl die Besitzer des Kellers den Inhalt der Sporttaschen eindeutig als ihr Eigentum identifizieren konnten. Die jungen Männer — beide sind einschlägig polizeibekannt — wurden vorläufig festgenommen. Einer von ihnen hat bei seiner Vernehmung inzwischen die Tat eingeräumt.
„Es ist immer gut, wenn Nachbarn aufeinander und auch auf das Eigentum des anderen achten“, sagt Polizeisprecher Harald Moyses. Nach dem sogenannten „Jedermannparagrafen“ — das ist der Paragraf 127 in der Strafprozessordnung — darf auch jeder einen Verdächtigen, den er nicht kennt, bis zum Eintreffen der Polizei festnehmen.
Allerdings, so betont Harald Moyses weiter, rate die Polizei immer dazu, ein Zusammentreffen mit Einbrechern möglichst zu vermeiden, weil man nicht wisse, wie diese regieren, wenn sie ertappt werden. Es sei sicherer, Einbrecher aus der Entfernung und ohne das Risiko, selbst entdeckt zu werden, zu beobachten. Zeugen sollten sich möglichst viele Details zu Aussehen, Sprache und Auffälligkeiten einprägen, die Polizei alarmieren — und ihr auch den Zugriff überlassen.