Schweinemast-Anlage: Gericht entscheidet über Bau
Optendrenk sieht Überschreitung der Kompetenzen beim Ministerium.
Viersen. Die Änderung des Landschaftsplanes „Bockerter Heide“ ist rechtens. Die Bezirksregierung hat Anfang Dezember dem Kreis Viersen mitgeteilt, es gebe keine rechtlichen Bedenken. Geändert wird der Landschaftsplan mit dem Ziel, einem Landwirt den Bau einer größeren Schweinemast-Anlage an der Dülkener Nette zu errichten. Damit ist über die Baugenehmigung noch nicht entschieden. Hier ist ein Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.
Inzwischen hat die Landesregierung eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Marcus Optendrenk beantwortet. Der CDU-Politiker wunderte sich darüber, dass das Umweltministerium, das mit dem ganzen Verfahren absolut nichts zu tun hat, telefonisch Kontakt zum Oberverwaltungsgericht aufnahm und einen Schriftsatz zuschickte. Für Optendrenk ist sein Verdacht, dass das Ministerium weit übers Ziel hinausgeschossen ist, nicht ausgeräumt.
„Ohne Anforderung einer Stellungnahme durch das Gericht ist ein solches Vorgehen nur als anmaßend und als Versuch der Einflussnahme auf die gerichtliche Entscheidung anzusehen“, erklärt Optendrenk. Die vom Ministerium angegebene Rechtsgrundlage — es bezieht sich vor allen Dingen auf ein Petitionsverfahren zur geplanten Mastanlage — decke nur „aufsichtliches Handeln innerhalb der Verwaltung“. Der Abgeordnete wertet die Antwort auf seine Anfrage als „indirektes Einräumen einer Kompetenzüberschreitung, aber erkennbar ohne schlechtes Gewissen“.
Der Kreis Viersen hatte den Bau der Anlage genehmigt und wollte, wie bisher in solchen Fällen, im Landschaftsplan eine sogenannte Befreiung erteilen. Gegen die Baugenehmigung klagt ein benachbartes Ehepaar. Als das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage abwies, zogen die Kläger vor das Oberverwaltungsgericht. Die Bezirksregierung in Düsseldorf ließ eine Befreiung von den Festlegungen im Landschaftsplan nicht zu. Daraufhin setzte der Kreis ein Änderungsverfahren in Gang, um den Bauernhof mit der überplanten Fläche aus dem Landschaftsplan herauszunehmen.
Besonders scharf geht der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (Bund) gegen die Pläne vor. In der Sitzung des Landschaftsbeirats, der den Kreistag aus naturschutzfachlicher Sicht berät, trug er eine Stellungnahme vor, die weitgehend an Aufgaben des Landschaftsbeirates vorbeiging. Es kam zur Spaltung der Naturschutzverbände, die eine andere Auffassung vortrugen. Dem Bund wird nachgesagt, er habe deswegen Peter Kolshorn vom Naturschutzbund als neuen Vorsitzenden verhindert. Prompt wurde der Kempener Landwirt Josef Tölkes Vorsitzender.
Der Bund beauftragte bei Wassernetz NRW ein „Kurzgutachten“ zur Schweinemastanlage und schickte es ans Ministerium. Es bat am 3. Dezember die Bezirksregierung, auf Grundlage der „Stellungnahme“ — also nicht „Kurzgutachten“ — ob die erteilte Genehmigung rechtswidrig sei. Genau an diesem Tag teilte die Bezirksregierung dem Kreis mit, dass die Änderung des Landschaftspanes in Ordnung sei.