Prozess in Krefeld Gericht spricht Angeklagten frei

Nettetal. · Richter hegt Zweifel, ob Überfall stattgefunden hat.

Der Prozess fand vor der 2. Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts statt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Vor der 2. Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts ist ein 44-Jähriger freigesprochen worden, dem schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen worden war. Der Vorsitzende Richter erklärte, es gebe „erhebliche Zweifel“, ob die Tat überhaupt stattgefunden habe.

Zum Prozess war es gekommen, weil ein Mann und eine Frau behauptet hatten, der nun Freigesprochene habe sie Ende November 2017 mit zwei unbekannten, maskierten Mittätern in ihrer Nettetaler Wohnung aufgesucht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der 44-Jährige ebenfalls eine Wohnung in dem betreffenden Haus angemietet. Nach dem Eintreffen der Männer seien der angeblich Geschädigte und seine Lebensgefährtin dann von dem Trio „mit Schusswaffen und Macheten“ bedroht worden.

Im Anschluss hätten die drei Geld und Schmuck gefordert. Nachdem der Wohnungsinhaber gefesselt, seine Freundin „mehrfach geschlagen und getreten“ worden sei, nahmen die Männer laut Aussagen des Paares unter anderem Mobiltelefone und Armbanduhren an sich. Außerdem habe das männliche Opfer dem Angeklagten einen Winkelschleifer aushändigen müssen, mit dessen Hilfe der 44-Jährige diverse Spielautomaten, die sich in einer Kneipe im Erdgeschoss des Hauses befanden, geöffnet und daraus Bargeld entnommen habe.

Der Beschuldigte hatte bereits beim Prozessauftakt erklärt, dass „die Geschichte frei erfunden“ sei. Er selbst habe sich zum angeblichen Tatzeitpunkt gar nicht in Deutschland, sondern in den Niederlanden aufgehalten. Er ergänzte, dass es oft Ärger mit dem Paar gab. Unter anderem hätten die beiden ihn mehrfach bestohlen. Der Angeklagte vermutete, dass der Mann und seine Freundin ihm „einen reinwürgen“ und mit ihrer Story zudem die aufgebrochenen Geldautomaten erklären wollten: „Das darin befindliche Geld haben sie, denke ich, selbst eingesteckt.“

Das betreffende Paar war beim Prozessauftakt als Zeugen geladen und erschien auch im Gerichtssaal, allerdings verspätet. Beide blieben bei ihrer Version der Ereignisse. Dabei taten sich allerdings Widersprüche auf. So beschrieben sie beispielsweise die Masken, welche die angeblichen Mittäter getragen haben sollen, nicht einheitlich. Auch über die Bewaffnung war sich das Paar nicht einig, mal waren es zwei Macheten, dann nur eine. Zudem hatte die Frau behauptet, ins Gesicht getreten worden zu sein. Eine dazu passende Verletzung wurde jedoch nicht festgestellt.

Vor allem aber fehlte ein nachvollziehbarer Grund oder ein Motiv für die Tat, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung erklärte. Wegen „begründeter Zweifel“ sprach er den Angeklagten frei.