TÖNISVORST Bebauungsplan für Dückershof veröffentlicht
Tönisvorst. · Eine Kita und Wohnhäuser sind am westlichen Siedlungsrand vorgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich zu einem Bebauungsplan-Entwurf äußern: dem Vo-50 „Kita und Wohnen am Dückershof“. So soll am westlichen Siedlungsrand von Vorst im Außenbereich dieses neue Plangebiet ausgewiesen werden. Grund: Der Katholische Kindergarten Grüner Weg braucht neue Räumlichkeiten. Darauf weist die Stadt Tönisvorst in einer Pressemitteilung mit.
Umgeben ist das 1,3 Hektar große Plangebiet unter anderem von landwirtschaftlichen Flächen. Im Norden wird es durch den Bachlauf der „Schleck“ begrenzt. Geteilt wird es durch den Wirtschaftsweg Dückershof. Was ist auf den Flächen bereits vorhanden? Der östliche Bereich ist Stand heute mit Wohngebäuden bebaut. Der westliche Bereich des Plangebietes umschließt eine unbebaute Fläche.
Erschlossen sind die Grundstücke des Plangebietes bereits durch die Oedter Straße. Allerdings ist der Ausbau der Straße Dückershof in einem Teilbereich erforderlich. Kostenverteilungen und Kostenübernahmen für Herstellungsmaßnahmen und Ähnliches werden in einem städtebaulichen Vertrag gesondert geregelt.
Neben der Errichtung des Neubaus für die Kindertagesstätte soll mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes die öffentliche Verkehrsfläche Dückershof gesichert werden. Denn die braucht man langfristig für die Erschließung der Erweiterung des aktuellen Baugebietes Vorst-Nord in Richtung der Oedter Straße. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes soll auch die notwendig werdende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren stattfinden.
Wer in die Planunterlagen einsehen und sich dazu äußern möchte: Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit findet von Montag, 22. Juli, bis einschließlich Freitag, 30. August im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 1, während der Dienststunden statt: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 12 Uhr. Innerhalb der Auslegungsfrist kann man auch eine Stellungnahme schriftlich oder mündlich zu Niederschrift bei der Stadt Tönisvorst abgeben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die Unterlagen des Bebauungsplanvorentwurfes werden ab Montag, 22. Juli, unter folgender Adresse zusätzlich ins Internet eingestellt: Red