Haupt- und Finazausschuss der Stadt Willich Entschieden: August-Peters-Straße in Schiefbahn wird umbenannt

Willich · Die August-Peters-Straße in Schiefbahn wird umbenannt, das hat der Haupt- und Finanzausschuss nun einstimmig entschieden. Ein neuer Name steht derzeit noch nicht fest. Auch weitere Namen werden überprüft.

Dieses Schild dürfte bald ausgetauscht werden. Die August-Peters-Straße soll umbenannt werden.

Foto: Norbert Prümen

(djm) Der Willicher Haupt- und Finanzausschuss hat entschieden, dass die August-Peters-Straße in Schiefbahn umbenannt werden soll. Die „Kommission zur Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Willich“ soll jetzt einen neuen, geeigneten Namen vorschlagen. Außerdem soll die Kommission grundsätzlich prüfen, welche Straßen in Willich nach Personen benannt sind, die aus heutiger Sicht als „belastet“ gelten, wurde der Beschluss auf Antrag von Lukas Maaßen (SPD) erweitert. Er hatte als Beispiele die Hindenburg-, die Eugen Witte und die Robert Koch-Straße aufgeführt. Die Entscheidung fiel einstimmig und ohne Diskussion, da sich schon im Vorfeld unter den Fraktionen ein einheitliches Meinungsbild ergeben habe, so Bürgermeister Christian Pakusch beim Aufruf des Tagesordnungspunktes.

Peters wird vom Bistum als „mutmaßlicher Täter“ geführt

Der Hintergrund: August Peters war in den 1970er und 1980er Jahren Titularpfarrer der Pfarre St. Hubertus Schiefbahn, Pfarrer von Liebfrauen (Krefeld) und Weihbischof. Er verstarb 1986. Im vergangenen Jahr (18. Oktober 2023) hat das Bistum Aachen seinen Namen auf einer Liste veröffentlicht, auf der das Bistum 53 Missbrauchsbeschuldigte benennt – unterteilt in „mutmaßliche Täter“ und „Täter“. Bezogen auf Peters ist dem Bistum eine Beschuldigung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige beziehungsweise Schutzbefohlene bekannt. Peters wird als „mutmaßlicher Täter“ bezeichnet. Stand ist aber auch, dass die Frau eine der höchsten Anerkennungssummen erhalten hat, die das Bistum bisher bezahlt hat.

Als Konsequenz hatte die SPD nach der Veröffentlichung der Liste einen Prüfantrag zu Optionen für eine Umbenennung der Straße gestellt. Sie wollte weiteres Leid für das Opfer vermeiden, wenn es an der nach Peters benannten Straße vorbeigehe. Der weitere Prozess der Gespräche hat zu der jetzt getroffenen Entscheidung für eine Umbenennung geführt.

Umbenennungen seien grundsätzlich möglich, hatte die Verwaltung schon im Dezember 2023 dargestellt: „Dies kann [..] erforderlich sein, wenn sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der historischen Person, nach der eine Straße benannt wurde, ergeben.“

Nach den Kriterien des Deutschen Städtetages sollte grundsätzlich keine Straße nach Personen benannt werden, „wenn diese aktiv bei menschenverachtenden Taten wie z.B. sexuelle Gewalt mitgewirkt hat.“ In der Vorlage für die Sitzung hatte die Verwaltung auch die Beschlusslage in anderen Kommunen dargestellt: So hat der Rat in Baesweiler bereits im Dezember 2023 beschlossen, die dortige August-Peters-Straße umzubenennen. Die Stadt Nettetal habe die Umbenennung im Dezember 2023 angekündigt, weitere Schritte seien nicht erfolgt.

(djm)