Willich Spielende Jugendliche lösen Großeinsatz aus

Willich. · Ein 15- und ein 17-Jähriger hantierten mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe.

Diese Waffe stellte die Polizei bei den beiden Jugendlichen sicher.

Foto: Polizei

„Unglaublich leichtsinnig und unüberlegt war das, was zwei 15 und 17 Jahre alte deutsche Jungs aus Willich am Freitag um 12.40 Uhr auf dem Bonnenring veranstaltet haben“, so Antje Heymanns von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde. Ganz besonders in der derzeitigen Lage sei die Polizei nicht gewillt, so ein Handeln als „Dummer-Jungen-Scherz“ abzutun, und hat Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erstattet.

Das war passiert: Um 12.45 Uhr meldete eine Anwohnerin zwei verdächtige junge Männer, die mit Schusswaffe bewaffnet auf dem Spielplatz Bonnenring unterwegs seien, wobei einer mit einer Pistole zielen würde. Ob die Jungen auch mit der Waffe geschossen haben, ist derzeit noch nicht bekannt, geladen zumindest war sie, so Heymanns weiter. Sofort entsandte die Leitstelle der Polizei alle verfügbaren Einsatzwagen zum Bonnenring. Zwei Minuten nach der Meldung bereitete eine Streifenwagenbesatzung der Wache Willich dem Spuk ein schnelles Ende: Die beiden Jungs wurden kontrolliert und ihrer Softairwaffe entledigt. Die Einsatzkräfte stellten die Waffe sicher und fanden bei dem 17-jährigen auch noch eine Konsummenge Marihuana, was ihm eine weitere Anzeige beschert.

„Wie schon mehrfach betont: Das Mitführen von Waffen, die von echten Schusswaffen auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden sind, ist in der Öffentlichkeit verboten“, so Heymanns.

Anscheinswaffen haben in der Öffentlichkeit nichts verloren

„Losgelöst von möglichen Strafen wegen des Mitführens einer Anscheinswaffe haben Waffen gleich welcher Art grundsätzlich überhaupt nichts verloren – und in der aktuellen Situation abstrakter Anschlags- und Terrorgefahr schon mal gar nicht.“ Beim „Spielen“ mit solchen Waffen in der Öffentlichkeit könne man überall zum Ziel polizeilichen Interesses werden. Sehr schnell laufe man als vermeintlich schwer Bewaffneter Gefahr, selber von Sicherheitskräften oder der Polizei verletzt zu werden.

Diese Gefahren, wenn man dadurch Ziel eines Polizeieinsatzes wird, sind genauso wenig zu unterschätzen wie mögliche Verletzungen durch das Verschießen der Softairkugeln. „In Ihrem eigenen und in unserem Interesse bitten wir Sie: Führen Sie diese Waffen nicht in der Öffentlichkeit mit, am besten vernichten Sie sie dauerhaft, damit auch unbedachtes Spielen nicht zu einer Gefahr wird“, appelliert Heymanns an die
Bevölkerung. Red