Wasserleitungen müssen dicht sein
Eigentümer müssen Dichtheitsprüfung durchführen lassen.
Tönisvorst. Vorst muss es 2015 tun. Weite Teile von St. Tönis sowie Teile von Kehn und Hochbend definitiv schon 2013: Die Rede ist von den so genannten Dichtheitsprüfungen.
Wer ein Wohnhaus besitzt, dessen Abwasserleitungen älter als 1965 sind und das in einer Wasserschutzzone liegt, muss bis zum 31. Dezember 2013 die Dichtheitsprüfung durchführen.
Diese Frist gilt auch für alle gewerblichen Objekte in Wasserschutzzonen, deren Abwasserleitungen vor Januar 1990 errichtet wurden. Alle übrigen Hauseigentümer haben bis 2015 Zeit, ihren Hausanschluss auf Dichtheit zu prüfen. Dann aber muss die Prüfung spätestens durchgeführt sein.
Wer wissen will, ob seine vier Wände in einer Wasserschutzzone liegen, kann auf die Internetseite der Stadt gehen. Hier gibt es direkt auf der ersten Seite unter „Schnellzugriff“ eine Karte, auf der die Wasserschutzzonen eingezeichnet sind. Daneben gibt esviele weitere ausführliche Informationen zur Dichtheitsprüfung inklusive einer Hotline-Nummer und eigener E-Mail-Adresse.
Damit niemand die Termine 2013 und 2015 verpasst, wird die Stadt noch einmal — wie bereits 2009 — dem Grundsteuerbescheid 2011 ein Informationsblatt beifügen.
Warum das Ganze? Unter anderem zum Schutz des Trinkwassers verlangt das Landeswassergesetz, dass alle Abwasserleitungen dicht sein müssen. Das betrifft alle Leitungen, die auf dem eigenen Grundstück im Erdreich liegen oder aber unzugänglich sind. Die muss man bis zum Übergang an den öffentlichen Kanal kontrollieren lassen.
Wichtig dabei ist: Eine solche Überprüfung darf nur von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Hierzu bietet das Land auch eine Liste mit entsprechenden Firmen an, die man im Internet (Adresse siehe unten) herunterladen kann.
Was macht man mit der Bescheinigung? Spätestens einen Monat nach Durchführung der Prüfung müssen Tönisvorster Hausbesitzer eine Kopie der vollständigen Dokumentation an den städtischen Abwasserbetrieb zu schicken. Sollte die Leitung undicht sein, muss der Sanierungserfolg noch einmal dokumentiert werden.