Neue Regeln Kürzere Corona-Isolation in NRW - Termin steht noch nicht fest

Düsseldorf · Nach Ostern sollen die Gespräche über eine verkürzte Isolation und Quarantäne weitergehen. Ursprünglich sollten die neuen Regeln am 1. Mai in Kraft treten.

Wann die Isolation in NRW verkürzt wird, ist noch unklar.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Ab wann die neuen Regelungen für Isolation und Quarantäne in Nordrhein-Westfalen gelten, steht noch nicht fest. Der Bundesgesundheitsminister und die Gesundheitsminister der Länder wollten nach Ostern die Gespräche über eine verkürzte Isolation fortsetzen, sagte ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Mittwoch in Düsseldorf der Deutschen Presse-Agentur. Ursprünglich waren die neuen Regelungen für den 1. Mai angekündigt worden.

FDP-Landtagsfraktionschef Christof Rasche nahm unterdessen den bisherigen Alleingang Bayerns zum Anlass, um erneut ein schnelle Neuregelung und eine möglichst kurze Isolationszeit von drei Tagen zu fordern. Im europäischen Vergleich seien die deutschen Regeln sehr streng und neue Regelungen würden mehr Planbarkeit für die kritische Infrastruktur bringen, erklärte Rasche. „Die punktuell hohe Belastung von Krankenhäusern besteht derzeit überwiegend durch in Isolation befindliche Mitarbeiter, nicht durch schwere Covid-Verläufe.“

In Bayern müssen Corona-Infizierte seit Mittwoch nur noch fünf Tage in Isolation - diese fünf Tage sind verpflichtend, nicht freiwillig. Vergangene Woche waren zunächst Pläne von Bund und Ländern zu einer Umstellung der Isolation von Infizierten auf Freiwilligkeit bekannt geworden, die ab Anfang Mai gelten sollten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kassierte die Ankündigung der Freiwilligkeit dann allerdings in einer ZDF-Talkshow überraschend wieder ein.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte kurz vor Lauterbachs überraschendem Stoppsignal bei der Freiwilligkeit Klärungsbedarf unter anderem bei der Rechtssicherheit für Betroffene deutlich gemacht: Es sei zum Beispiel nicht klar gewesen, wie sich eine freiwillige Entscheidung zur Kontaktreduzierung insbesondere zu Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder zur Schulpflicht verhalte.

Wer selbst infiziert ist, muss in Nordrhein-Westfalen bislang zehn Tage in Isolierung. Die infizierte Person kann die Zeit auf sieben Tage verkürzen, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

(dpa)