Gericht verurteilt Frau einen Tag nach der Tat
Eine 21-jährige Rumänin muss wegen Diebstahls in einer Drogerie 900 Euro Strafe zahlen.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Strafverfahren gegen Vasilica C. die Angeklagte wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Das Besondere: Die Verurteilung erfolgte schon einen Tag nach der Tat.
Möglich wird dies durch das „beschleunigte Verfahren“. „Wenn der Tatvorwurf einfach und die Beweislage klar ist, kann die Staatsanwaltschaft beantragen, sofort eine Gerichtsverhandlung durchzuführen“, erläutert Jonas Bau, bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach zuständig für die beschleunigten Verfahren. Es dürfe dabei allerdings maximal eine Freiheitsstrafe von einem Jahr drohen.
So war es auch im Fall von Vasilica C.: Die aus Rumänien stammende, 21-jährige Angeklagte war nach eigenen Angaben seit zwei Wochen mit einem Freund zusammen zu Besuch in Deutschland. Bei der Polizei hatte sie erzählt, ihr Freund habe hier ein Auto kaufen wollen. Vor Gericht gab sie an, eine Arbeit in Deutschland gesucht zu haben, um später in den Niederlanden zu studieren.
Sie war von einem Ladendetektiv in der Drogerie Müller im Minto dabei beobachtet worden, wie sie sich mehrere hochwertige Parfümtester und andere Kosmetikartikel im Gesamtwert von rund 250 Euro in ihre Tasche steckte. Als sie damit den Laden verlassen hatte, wurde sie festgehalten. Weil sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, nahm die Polizei sie in Gewahrsam.
Die Beamten informierten umgehend die Staatsanwaltschaft über ihre Ermittlungsergebnisse. Staatsanwalt Bau prüfte die Sache und stellte noch am Morgen nach dem Diebstahl den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren beim Amtsgericht Mönchengladbach, wo Richter Christoph Ohrmann für den Nachmittag die Verhandlung ansetzte. Die Angeklagte, die die Tat zugegeben hatte, war damit einverstanden.
Sie gestand, die Waren gestohlen zu haben. Die teuerste Flasche Parfüm allerdings habe sie vorher im Internet gekauft und in den Markt mitgebracht. Das Gericht vernahm deshalb noch den über den Verhandlungstermin kurzfristig informierten Ladendetektiv, der erklärte, auch diese Flasche stamme eindeutig aus der Drogerie Müller. Nach kurzen Plädoyers fällte das Gericht entsprechend dem Antrag der Staatsanwaltschaft das Urteil und verhängte die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 900 Euro. Die einzige Reaktion der Angeklagten war die Frage, wie sie von Rumänien aus die Geldstrafe bezahlen könne. Denn dorthin wollte sie so schnell wie möglich zurück.
„Im entschiedenen Fall zeigt sich, wie schnell Ermittlungsbehörden und Gerichte arbeiten können, wenn der Fall es hergibt“, sagt Fabian Novara, Pressesprecher des Landgerichts Mönchengladbach.