Mönchengladbach Kleinkind bei Explosion schwer verletzt - Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung
Der Fall: Ein Kleinkind war bei einer Explosion in einer Mönchengladbacher Wohnung schwer verletzt worden.
Mönchengladbach. Wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosipon und fahrlässiger Körperverletzung ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei Mönchengladbach. Der Fall: Am Freitagabend war ein Kleinkind bei einer Explosion in einer Mönchengladbacher Wohnung schwer verletzt worden.
Am Montag untersuchten Brandermittler der Kriminalpolizei den Explosionsort an der Krefeldertraße eingehend. Sie stellten fest, dass die Explosion in der Küche vom Elektroherd ausgegangen war. In der Küche fanden die Ermittler kleine Butangasdosen, wie sie im Campingbereich verwendet werden. Die Kripo geht davon aus, dass der Backofen eingeschaltet wurde und die Gasdosen durch die Hitzeeinwirkung explodierten. Die Explosion war so stark, dass Küchenfenster und Küchentüre herausgedrückt wurden.
Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen waren nur Mutter und Kinder in der Wohnung. Das schwer verletzte Kleinkind (17 Monate alt) muss sich im Wirkbereich der Explosion befunden haben. An zirka 15 Prozent seiner Körperfläche erlitt es Verbrennungen zweiten Grades, schwebt aber zum Glück nicht mehr in Lebensgefahr. Die Ermittlungen dauern an.