Notfall verzögert Raser-Prozess
Einer der Schöffen muss mit Herzproblemen ins Krankenhaus gebracht werden. Der Prozess wird am Freitag neu gestartet.
Mönchengladbach. Die Stimme des Angeklagten wird immer gedrückter, fast flüstert er ins Mikrofon: „Ich hatte irgendwann das Gefühl, dass ich überall unerwünscht bin.“ Es ist der letzte Satz, den José T. am Mittwoch im Schwurgerichtssaal des Landgerichts äußert.
Richter Lothar Beckers beendet die Befragung und blickt besorgt auf einen seiner Schöffen, der aschfahl auf seinem Stuhl zusammengesunken ist. „Wir unterbrechen die Sitzung hier.“ Einige Minuten später ist klar: Der Schöffe muss mit Herzproblemen ins Krankenhaus. Die Sitzung ist beendet.
In der vorangegangenen Stunde hatte José T. mit gesenktem Blick, erklärt, sich zur Anklage äußern zu wollen. Die lautet auf „Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit“. Der 37-Jährige hatte, laut Anklage, im September 2012 auf der Monschauer Straße eine dreifache Mutter auf ihrem Rad angefahren und getötet.
Er soll bei dem Unfall mindestens 94 Stundenkilometer schnell gewesen sein und ein Rotlicht missachtet haben. Die Radlerin flog durch den Aufprall 35 Meter durch die Luft, knallte auf die Fahrbahn. Sie hatte keine Überlebenschance. Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Arzt von einer schizoaffektiven Psychose aus, deswegen der „Zustand der Schuldunfähigkeit“. Seit seiner Festnahme befand sich T. in einer psychiatrischen Klinik.
Vor Gericht erzählte der Angeklagte gestern fast schüchtern aus seinem Leben. Von einer Kindheit in Rheindahlen in der „eigentlich alles in Ordnung“ war. Von Geldproblemen während des Medizinstudiums in Aachen, einer den Nebenjobs geschuldeten Studienpause, der ersten Selbstdiagnose, an Depressionen zu leiden und erfolglosen Behandlungsversuchen.
2010 schloss er sein Studium doch noch ab. Änderte sich nach eigenen Angaben: „Plötzlich habe ich mehr kommuniziert, auch fremde Leute angesprochen.“ Allerdings fiel sein Verhalten einigen Freunden auf, die ihn in die Landesklinik bringen wollten. „Ich wollte da nicht bleiben“, so T. der angeblich über eine ambulante Behandlung nachgedacht habe. Ein Freund habe ihm damals gesagt, er hätte ihm bei einer Fahrt ins Lenkrad greifen wollen. Von dem Zeitpunkt an fühlte er sich in seiner Umgebung nicht mehr willkommen.
Der Prozess wird morgen von Neuem beginnen, da der Ersatz-Schöffe, während der gesamten Verhandlung anwesend sein muss.