Senioren in Düsseldorf Neuer Betreiber für Heim ab 1. März?

Gerresheim. · Die Übernahmegespräche für das Seniorenwohn- und Pflegeheim in Gerresheim stehen laut Auskunft der beratenden Anwälte kurz vor einem Abschluss.

Das Heinrich-Zschokke-Haus soll als Pflegeeinrichtung erhalten werden.

Foto: Marc Ingel

(arc) Der Verein Heinrich-Zschokke-Haus, Betreiber des gleichnamigen Seniorenwohn- und Pflegeheims an der Hagener Straße 58 in Gerresheim, wird saniert. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Eigenverwaltung angeordnet. Das haben die beratenden Rechtsanwälte Marc d’Avoine und Peter Mazzotti von der Kanzlei ATN d’Avoine Teubler jetzt bestätigt. Bereits am 27. November 2020 hatte der Vorstand beim Amtsgericht den Antrag zur Durchführung des Verfahrens gestellt.

Ziel des Verfahrens sei der Erhalt des Pflegeheims durch die Übertragung auf einen neuen Betreiber. Damit einher ginge der Erhalt aller Arbeitsplätze oder gar die Schaffung weiterer, heißt es in einer Stellungnahme. Seit mehreren Wochen würden zu diesem Zweck intensive Übernahmegespräche mit mehreren Organisationen laufen, die ihrerseits bereits Pflegeheime betreiben. „Es ist mittlerweile mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es gelingen wird, den Betrieb des Pflegeheims – voraussichtlich mit Wirkung zum 1. März – in die Verantwortung eines der Interessenten übergeben zu können“, erklären die Anwälte. Die Versorgung der Bewohner wäre damit dann dauerhaft gesichert.

Die Anforderungen der Ordnungsbehörden an den Betrieb eines Pflegeheims seien in den vergangen Jahren immer weiter gestiegen, wird als Ursache für die aktuelle Situation genannt. Überregional agierende Trägergesellschaften mit mehreren Pflegeheimen würden diese Auflagen, die mit höherem Aufwand für die Organisation und die operative Verwaltung verbunden sind, aufgrund ihrer Größe mit angemessenem Aufwand kompensieren können. Der Verein Heinrich-Zschokke-Haus betreibe jedoch nur das eine Pflegeheim und sei eine entsprechend kleine Organisations-Einheit.

Seit Herbst 2019 sei es dem Verein aufgrund bis dahin aus behördlicher Sicht nicht ausreichend umgesetzter Auflagen nicht mehr gestattet gewesen, neue Bewohner aufzunehmen. Die Umsetzung der behördlichen Anforderungen sei seither noch einmal ganz erheblich vorangetrieben worden – und auch vorangekommen. Zum Teil sei das an Modernisierungs-Maßnahmen, wie neuen Böden in Teilbereichen des Heims, auch unmittelbar zu verfolgen. Darüber hinaus seien zahlreiche Verfahrensweisen umorganisiert worden. „Und erst kürzlich konnte weiteres erfahrenes Fach- und Führungspersonal gewonnen werden, das bei der weiteren Umsetzung des Sanierungsplans eine Schlüsselrolle spielen wird“, teilen die Anwälte mit.

Bis Ende November 2020 sei es – auch wegen der deutlich höheren Arbeitsbelastung in der Corona-Pandemie – jedoch noch nicht gelungen, die Auflagen vollends zu erfüllen und dem behördlichen Neuaufnahmestopp entgegenzuwirken. „Dies führte unweigerlich dazu, dass das Pflegeheim durch den Verein nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben war. Ein leistungsfähiger Betreiber könnte die Anforderungen jedoch im Handumdrehen erfüllen. Damit wäre auch die Nachbelegung möglich und das Pflegeheim wieder zu betreiben“, konstatieren d’Avoine und Mazzotti. Der Vorstand des Vereins Heinrich-Zschokke-Haus habe daher die Eigenverwaltung beantragt, um diesen Sanierungsweg realisieren zu können.

Der Heimbetrieb werde ungeachtet dessen seit der Antragstellung fortgeführt. Der Verein beschäftigt derzeit 74 Mitarbeiter und drei Auszubildende. Die Gehälter der Arbeitnehmer sei für den Zeitraum November 2020 bis Januar 2021 über Insolvenzgeld gesichert gewesen. Bis zur Übertragung des Betriebs in den kommenden Wochen erbringe der Verein die laufenden Zahlungen wieder.

Das Heinrich-Zschokke-Haus verfügt über 56 Einzel- und zwei Doppelzimmer im Bereich der Vollzeitpflege, elf seniorengerechte Appartements sowie außerdem über
15 Tagespflegeplätze.