Köln Private Party eskaliert - 18 Streifenwagen schreiten ein
Köln. In der Nacht zu Samstag ist eine private Party in Köln-Ehrenfeld außer Kontrolle geraten. Nach Angaben der Polizei waren 18 Streifenwagenbesatzungen von Nöten, um die aufgeheizte Lage zu beruhigt.
Vier Gäste (26, 28, 31, 41) der Party wurden in Polizeigewahrsam genommen, wo sie die Nacht verbrachten.
Um kurz nach Mitternacht hatten Nachbarn eine Ruhestörung aus der Wohnung eines Hauses an der Äußeren Kanalstraße gemeldet, heißt es im Polizeibericht. Die Beamten hätten zur Ruhe aufgefordert und im Falle eines erneuten Einsatzes die Auflösung der Feier angedroht, heißt es weiter.
Gegen 2.30 Uhr seien die Beamten dann erneut zu der Wohnung gerufen worden. Beim Eintreffen sei der Lärm deutlich von der Straße aus wahrnehmbar gewesen. Daraufhin forderten die Polizisten den Gastgeber (28) auf, die Party aufzulösen und seine Wohnung zu räumen. Während einige der - nach Angaben der Polizei - etwa 80 Partygäste der Weisung folgten, sollen etwa 20 Besucher die Aufforderung ignoriert haben. Daraufhin forderten die Beamten Verstärkung an.
Als die Polizei einen "besonders uneinsichtigen und renitentern Gast" (31) in Gewahrsam nehmen wollte, sollen sich etwa 50 Personen mit dem Gefangenen solidarisiert haben und die polizeilichen Maßnahmen behindert haben.
Die Menge musste mit massiven Polizeikräften zurückgedrängt werden. Dabei seien Bierflaschen aus der Gruppe heraus auf die Beamten geworfen worden. Eine von den Beamten als Werferin ermittelte Tatverdächtige (26) nahmen die Polizisten ebenso in Gewahrsam wie einen 41-Jährigen, der aus einer Wohnung eine Flasche auf die Beamten geworfen haben soll und die Polizisten "unflätig beleidigte".
Eine 27-Jährige, die die Einsatzkräfte ebenfalls erheblich angegangen haben soll, habe sich bei ihrer Ingewahrsamnahme so heftig an einem Streifenwagen festgehalten, dass eine Zierleiste abgebrochen sei. Zwei Polizeibeamte haben leichte Verletzungen erlitten.
Wie die Polizei mitteilte, erwartet die Beteiligten nun ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung. red