Beschluss des Kaarster Planungsausschusses Auf der Marsstraße werden neue Wohnungen gebaut
Kaarst · Entstehen sollen drei Ein- und zwei Mehrfamilienhäuser und ein Doppelhaus.
(seeg) Die Diskussionen um die Entwicklung an der Ecke Lange Hecke/Marsstraße dauern schon einige Jahre. In seiner April-Sitzung hat der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Kaarst die Offenlage eines modifizierten Bebauungsplans für das Gebiet beschlossen. Sollte es keine Einwände der Bürger geben, wird der Satzungsbeschluss voraussichtlich nach den Sommerferien gefasst werden.
Die Pläne für das Gebiet sehen den Bau von drei Einfamilienhäusern im Bereich der Langen Hecke sowie zwei Mehrfamilienhäuser und ein Doppelhaus auf der Marsstraße auf einer Gesamtfläche von rund 3500 Quadratmetern vor. Die neuen Gebäude sollen Platz für 17 Wohnungen schaffen – so will die Stadt den hohen Wohnungsbedarf zumindest ein wenig lindern.
Aktuell stehen brachliegende Häuser in dem Bereich, diese sollen abgerissen werden. Auch die seit Jahren leer stehende „Villa“ auf der Langen Hecke fällt dann der Abrissbirne zum Opfer. Die beiden Mehrfamilienhäuser sollen mit einer Tiefgarage ausgestattet werden, um den ruhenden Verkehr in der Marsstraße, wo ohnehin wenig Platz an den Seiten ist, zu entlasten. Zudem werden auf der Langen Hecke zwei öffentliche Parkplätze entstehen. Der Bürgersteig auf der Marsstraße soll erweitert werden. „Die angrenzende Wohnbebauung prägt das Erscheinungsbild der Straße Lange Hecke derart, dass sich das Plangebiet aus städtebaulicher Sicht zu einer baulichen Entwicklung im Sinne der Innenentwicklung anbietet“, heißt es in den Unterlagen.
Geplant wurde das Vorhaben vom Architekturbüro Jakob Post, wie aus den Unterlagen zu entnehmen ist. Zu Beginn sahen die Pläne noch anders aus, die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses hatten Modifizierungen angeregt. So musste das Architekturbüro unter anderem die Bebauungstiefe im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser reduzieren sowie eine private Grünfläche im rückwärtigen Bereich festsetzen. Da die Grundstücksflächen bereits im Besitz des Bauherren sind, sei das Vorhaben „zügig“ umsetzbar, wie es heißt.