Kreis prüft Pflege-Einrichtungen

Die ehemalige Heimaufsicht des Rhein-Kreises Neuss hat die Pflegeheime kontrolliert, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen. In den vergangenen zwei Jahren gab es 13 Beschwerden.

Foto: Dackweiler

Pflege, Personal, Hygiene: Insgesamt 13 Beschwerden über die Pflege-Einrichtungen in Meerbusch sind in den vergangenen zwei Jahren (2015/2016) beim Rhein-Kreis Neuss eingegangen. „Das ist, bezogen auf die sechs Häuser, die wir in der Stadt haben, nicht wenig, aber auch nicht außerordentlich viel“, sagt Marcus Mertens, zuständig für die Überwachung der Altenpflege-Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. „Oft betrifft eine Beschwerde gleich mehrere Aspekte.“ Die Bereiche Pflege und soziale Betreuung, Personalausstattung und Wohnqualität werden am häufigsten genannt.

Zur Erklärung: Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) regelt in Nordrhein-Westfalen die Rahmenbedingungen für Betreuungseinrichtungen der Altenpflege, der Kurzzeitpflege, von stationären Hospizen sowie von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und des Servicewohnens. Der Kreis hat als WTG-Behörde — früher: Heimaufsicht — die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Standards zu überprüfen. Dazu gehören unangemeldete Routine-Kontrollen ebenso wie anlassbezogene Überprüfungen.

Insgesamt gibt es in Meerbusch 23 Wohn- und Betreuungsangebote nach dem WTG, darunter sechs Senioren- und Pflegeheime mit 554 Plätzen. Ende vergangenen Jahres hatte vor allem der Personalwechsel in einer Einrichtung in Strümp für besorgte Anrufe bei Marcus Mertens gesorgt.

Marcus Mertens, zuständig für die Überwachung der Altenpflege-Einrichtungen nach WTG, über die Anzahl der Beschwerden

Dort waren — für Mitarbeiter und Bewohner überraschend — zunächst der Geschäftsführer und dann der Leiter des Meridias Rheinstadtpflegehauses freigestellt worden. Das Haus war 2013 wegen erheblicher Pflegemängel in die Schlagzeilen geratenen und wurde seinerzeit von der Meridias GmbH übernommen. Die Heimaufsicht hatte den Betreiberwechsel damals zur Auflage für den Weiterbetrieb gemacht. Die nunmehr Ende 2016 eingesetzte neue Geschäftsführung wurde mit dem früheren Betreiber in Verbindung gebracht. Angehörige befürchteten einen Rückfall in die alten, schlechten Zeiten.

Dazu scheint es allerdings nicht gekommen zu sein. „Derzeit liegen uns keine Beschwerden über das Meridias-Haus mehr vor“, sagt Marcus Mertens. „Wir stehen mit der Heimleitung und der Geschäftsführung in engem Kontakt und sind auch weiter in Gesprächen, vor allem, was die Personalstruktur betrifft. Einen Grund zur Beanstandung gibt es aus unserer Sicht derzeit nicht.“

Überhaupt: Kreisweit gebe es bei vielen vollstationären Pflege-Einrichtungen über Jahre hinweg überhaupt keine Beschwerden, sagt Mertens. Das seien häufig Einrichtungen, die über Jahre gefestigte Strukturen geschaffen hätten und über einen festen Personalstamm verfügten. Allgemein herrsche aber akuter Personalmangel im Pflegebereich.

Genau deswegen konnte Ende vergangenen Jahres auch der Mobile Hilfsdienst Meerbusch keine Patienten mehr versorgen. Ambulante Pflegedienste fallen ebenfalls unter die WTG-Aufsicht, weil sie unter anderem in Wohngemeinschaften und Betreutem Wohnen Patienten betreuen. Sieben Dienste gibt es in Meerbusch derzeit. Der Kreis hat ein nachrangiges Prüfrecht in Abstimmung mit dem Landesverband der Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Außerdem kann die WTG-Behörde an Stelle der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde tätig werden, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für einen Nutzer abzuwehren. „Eine solche Konstellation lag in den Berichtsjahren 2015 und 2016 nicht vor“, heißt es jetzt im Prüfbericht. „Es wurde lediglich in Abstimmung mit dem Landesverband der Pflegekassen der Versorgungsvertrag eines ambulanten Dienstes gekündigt, da dieser nicht mehr die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen konnte und bei den MDK-Prüfungen erhebliche Mängel festgestellt wurden.“