Damba muss zurück nach Ghana
Wochenlang hatten Jugendliche sich dafür eingesetzt, dass ihr Freund in Deutschland bleiben darf. Vergeblich.
Kaarst. Gerade haben sie noch den einjährigen Bestand ihrer Freundschaft gefeiert — jetzt werden sich Benedict Post und Muntala Damba wohl trennen müssen. „Damba muss Deutschland verlassen. Es hat alles nichts genutzt“, sagt Benedict niedergeschlagen.
Bereits Ende November hatte der Ghanaer einen Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommen, binnen sieben Tagen hätte er das Land verlassen müssen. Seine Heimat gilt als sicheres Herkunftsland. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dort keine politische Verfolgung stattfindet. Insofern liegt bei Muntala Damba kein Asylgrund vor, und er muss Deutschland verlassen. Doch Damba klagte gegen den Bescheid und bekam dadurch einen Aufschub, bis der Richter entschieden haben würde. Zeitgleich hatten Benedict, seine Schwester Katharina und ihre Clique eine Online-Petition geschaltet. Unter dem Titel „Damba soll bleiben“ hatten sie Unterschriften gesammelt, die sie an das BAMF schicken wollten. „Die Chancen standen schlecht, aber wir wollten nichts unversucht lassen“, so Benedict.
Und es sah zunächst gar nicht schlecht aus. Nachdem über den bemerkenswerten Einsatz der Jugendlichen für ihren Freund berichtet wurde, meldete sich die Firma Rieck Logistik aus Neuss. Das Unternehmen bot an, den jungen Ghanaer als Auszubildenden einzustellen. „Wir haben uns alle riesig gefreut. Alles schien ein gutes Ende zu finden, eine Ausbildungsstelle — so glaubten wir — würde bedeuten, dass Damba zumindest die nächsten drei Jahre bei uns bleiben könnte“, so Benedict.
Hans-Joachim Klein, Ordnungsamt Rhein-Kreis Neuss
Doch dann der Dämpfer: Die Ausländerbehörde stimmte nicht zu, Mantula Damba durfte den Vertrag nicht unterschreiben. „Wer in Deutschland einen Duldungsstatus hat und kein anerkannter Flüchtling ist, kann eine Verlängerung der Duldung für die Dauer seiner Ausbildung bekommen. Das gilt aber nicht für Menschen aus sicheren Herkunftsländern. So ist es im Aufenthaltsgesetz geregelt“, erklärt Hans-Joachim Klein. Er leitet das Ordnungsamt des Rhein-Kreises Neuss, dem die Ausländerbehörde angegliedert ist.
Die nächste schlechte Nachricht folgte vor wenigen Tagen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf teilte Muntala Damba mit, dass seine Klage gegen den Abschiebungsbescheid abgelehnt wurde. „Somit wird er nun wohl kurzfristig einen neuen Abschiebungsbescheid erhalten wird und — wenn nicht ein Wunder passiert — Deutschland und uns alle für immer verlassen müssen“, sagt sein Freund Benedict traurig. Er erzählt: „Damba hat uns berichtet, dass er fliehen musste, weil er in seiner Heimat seines Lebens nicht mehr sicher ist. Er hatte sich für einen Homosexuellen eingesetzt, wurde von einer Straßengang und der Polizei verfolgt. Es mag sein, dass Ghana generell ein sicheres Land ist — für Damba ist es das bestimmt nicht.“ Aber dem Jugendlichen ist klar: „Wir können es jetzt nicht mehr beeinflussen. Wir haben alles getan, was wir konnten. Nun müssen wir die Entscheidung akzeptieren. Und auch Damba hat keine Kraft mehr zu kämpfen.“