Stadt Neuss hilft Firmen in der Corona-Krise Neuss schnürt Rettungspaket
Neuss. · Ab sofort können Unternehmer aus Neuss, die von der Corona-Krise stark betroffen sind, zu ihrem Überleben einen Zuschuss der Stadt beantragen. Die will Missbrauch ausschließen und räumt sich weitreichende Kontrollrechte ein.
Das Geld kommt im Juli: Auf Beschluss des Rates hat die Stadt einen Standortstärkungsfonds eingerichtet und mit fünf Millionen Euro ausgestattet. Aus diesem Topf können Selbständige, Freiberufler sowie kleinere und mittlere Unternehmen aus Neuss, denen – verursacht durch die Corona-Pandemie – akut die Zahlungsunfähigkeit droht, bis zu 5000 Euro bekommen. Doch dafür ist viel Papierkram zu erledigen.
Im Hauptausschuss stellte die Verwaltung am Donnerstag die Richtlinie vor, nach der geregelt ist, wer in den Genuss einer Förderung kommen kann – und was dafür zu tun ist. Dass dieses Regelwerk sehr umfangreich ausfällt, hat mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit aber auch damit zu tun, dass sich die Stadt umfangreiche Kontrollrechte einräumt. „Wir wollen nicht, dass das Geld auf den Kaiman-Inseln verschwindet“, sagt Bürgermeister Reiner Breuer. So betrogen wie das Land möchte die Stadt nicht werden.
Wann beginnt die Antragsfrist?
Anträge können ab sofort gestellt werden. Spätester Termin ist der 30. Juni. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Wie ist der Antrag zu stellen?
Die Stadt akzeptiert nur Anträge, die per E-Mail eingehen. Dazu ist ein Formular zu nutzen, das ab Freitag auf der Startseite des städtischen Internetauftrittes zu finden ist und online ausgefüllt werden muss.
Was wird gefördert?
Der Zuschuss wird einmalig gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Seine Höhe bemisst sich allein an den Aufwendungen des Antragstellers für seine Betriebs- oder Geschäftsräume. Demnach übernimmt die Stadt maximal 50 Prozent der Nettomiete oder -pacht für die Monate April bis Juni. Dieser Betrag darf aber 5000 Euro nicht übersteigen. Wirtschaftet jemand in eigenen Räumen, beteiligt sich die Stadt an der Bedienung des Immobilienkredits. Auch dabei gilt: Übernommen wird maximal die Hälfte einer fiktiven Nettokaltmiete.
Wieviel Geld steht zur Verfügung?
Im Topf sind fünf Millionen Euro. Sind die ausgeschöpft, gibt es nichts mehr. Es kann also sein, dass Antragsberechtigte, die sich zu spät bei der Stadt melden, leer ausgehen. Die Stadt betont daher: Es besteht kein Anspruch auf die Zahlung, die daher auch nicht eingeklagt werden kann.
Was muss man nachweisen?
Geld bekommt nur, wer in Neuss ansässig ist und nachweist, dass er durch Maßnahmen und Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mindestens die Hälfte seines Monatsumsatzes eingebüßt hat. Von dieser Pflicht sind Unternehmen ausgenommen, die behördlich geschlossen wurden – wie zum Beispiel Gaststätten, Kinos oder Einzelhandelsgeschäfte – oder denen, wie etwa Schaustellern oder freischaffenden Künstlern, der Markt weggebrochen ist.
Muss man mit Kontrollen rechnen?
Ja. Antragsteller müssen nicht nur umfangreiche Angaben zu Art und Größe ihrer Unternehmung, Mietbelastung, Verdienstausfall und zur Begründung einer drohenden Zahlungsfähigkeit machen, sondern auch alles belegen und möglicherweise auf Verlangen dazu eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Damit die Verwaltung das – wie auch den Nachweis über die Verwendung eines gezahlten Zuschusses – kontrollieren kann, muss der Antragsteller seinen Vermieter oder Verpächter sowie seine Bank von ihrer Schweigepflicht entbinden.