Stein- und Schottergärten in Neuss Kritik am Umgang der Stadt mit versiegelten Flächen

Neuss · Vorgärten haben wichtige Funktionen für das Klima und die Umwelt, wie die Stadt schon vor Jahren deutlich machte. Doch in ihrem Vorgehen gegen Schottergärten in Neuss werfen die Mitglieder des Beschwerdeausschusses der Verwaltung Inkonsequenz vor.

Schotter zur Gestaltung sowie Kunstrasen sind laut Paragraf acht der Bauordnung für das Land NRW auf nicht bebauten Flächen unzulässig.

Foto: dpa/Annette Riedl

Pflaster, Kies und Schottersteine statt grün blühenden Wiesen – der Trend geht schon seit geraumer Zeit zum versiegelten Vorgarten. Auch in Neuss erfreuen sich die vermeintlich pflegeleichten Stein- und Schottergärten immer größerer Beliebtheit, wie eine Bürgerin kritisiert. Ihr zufolge werden in der Stadt nämlich nicht nur immer mehr Grünflächen verbaut, sondern auch zunehmend Vorgärten versiegelt. Eine Entwicklung, die auch die Stadt im Blick hat.

Die Verwaltung weise Anwohner schon seit Jahren darauf hin, dass Vorgärten zu begrünen sind „und nicht nur der Beton grün angestrichen werden soll“, betonte Claudia Rosenberger, zuständig für Rats- und Bezirksangelegenheiten, in der jüngsten Sitzung des Beschwerdeausschusses. Dies sei auch im Sinne der Landesbauordnung, die schon seit 2018 graue Schottergärten in NRW tabuisiert. Seit dem 1. Januar wurde das Gesetz jedoch abermals verschärft und um ein explizites Verbot von Schotterungen und Kunstrasen ergänzt, was der Stadt ein strengeres Durchgreifen ermöglicht.

Aber: Es gebe keine Angaben zur Größe der zu begrünenden Flächen, so Rosenberger. Diesbezüglich bestehe also noch weiterer Klärungsbedarf. „Da es sich um eine Vorschrift handelt, welche nicht konkret, zum Beispiel in Flächenverhältnissen oder einer Durchführungsverordnung mit vorgenannten Maßen, begleitet und konkretisiert wird, ist aus Sicht der Verwaltung die zu erwartenden gerichtlichen Entscheidungen hierzu oder konkretisierende Verordnungen des Gesetzgebers im Blick zu behalten“, wie es in der Stellungnahme heißt.

Mit Blick auf das Vorgehen der Stadt gegen „Vorgärten des Grauens“, wie Cornel Hüsch (CDU), Mitglied des Beschwerdeausschusses die Schottergärten nennt, spricht er jedoch von einer Kapitulation der Verwaltung. Er wirft ihr vor, dass sie die ihr in der Landesbauordnung gegebenen Möglichkeiten nicht wahrnehmen möchte, sondern vor möglichen Klagen zurückschrecke und Maßnahmen dadurch hinauszögere. Doch laut Hüsch ist Eile geboten: „Täglich werden in Neuss Vorgärten plattiert und mit Schotter belegt und das Mikroklima und die Nachbarschaft dadurch empfindlich gestört“, kritisiert er. Auch der Stadtverordnete Roland Sperling (Linke) kritisierte, dass sich die Stadt der gesetzlichen Vorschrift entziehe.

Rosenberger berichtete, dass das Thema in einer der nächsten Sitzung des Planungsausschusses thematisiert werde und die Ergebnisse im Anschluss in den Beschwerdeausschuss vorgetragen werden. Auf Wunsch des Stadtverordneten Enrico Braun (SPD) soll bis dahin auch eine verständliche Aufbereitung der neuen Gesetzesordnung und daraus resultierende juristische Folgen erarbeitet werden.

(jus)