NRW Mann verletzt Polizisten mit Faustschlägen

Neuss · (Red) Viele Passanten wurden am Donnerstag Zeugen eines größeren Polizeieinsatzes in der Innenstadt. Um kurz nach 15 Uhr suchten mehrere Streifenwagen eine Privatanschrift im Hauptstraßenzug auf. We die Polizei am Freitag mitteilte, war der Hintergrund des Aufgebots zunächst eine Beziehungstat im familiären Umfeld, bei der es zu einer Körperverletzung (Schlag ins Gesicht) gekommen war.

Als die Polizisten den Sachverhalt aufnehmen wollten, ging der Tatverdächtige mit gezielten Faustschlägen ins Gesicht auf die Beamten los. Bei der folgenden körperlichen Auseinandersetzung erlitten zwei Einsatzkräfte laut Polizei „nicht unerhebliche“ Verletzungen.

Mit der Hilfe unmittelbar angeforderter Unterstützungskräfte gelang es schließlich, den aggressiven Mann zu fixieren und in Gewahrsam zu nehmen. Dort entnahm ein Arzt dem Neusser eine Blutprobe, um einen möglichen Einfluss von Drogen, Medikamente oder Alkohol festzustellen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. Eine Polizeibeamtin wurde so schwer verletzt, dass sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste und ihren Dienst nicht wieder aufnehmen konnte.

Dem Gewalttäter wurde eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ausgesprochen, die sich auch noch auf die nächsten zehn Tage erstreckt. Diese Maßnahme soll Angehörigen, die von Gewalt betroffen sind, ermöglichen, rechtliche Schritte im Sinne einer zukünftigen (räumlichen) Trennung zu veranlassen. Im Zuge des Einsatzes kam es zudem zu einem Verkehrsunfall. Beim Umsetzen fuhr ein Einsatzwagen der Polizei gegen einen anderen, der Schaden war jedoch gering.

Die Polizei macht in Bezug auf die gewalttätige Attacke des festgenommenen Mannes darauf aufmerksam: Häusliche Gewalt ist nie Privatsache! Auch im familiären Umfeld gelte: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Häusliche Gewalt sei zwar kein eigener Straftatbestand, stehe aber meist in Verbindung mit Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Nötigung und anderen strafbaren Handlungen. Bei akuter Bedrohung sollte die umgehend 110 gewählt werden. Die Polizei bietet Betroffenen auch eine Beratung durch geschulte Opferschutzbeauftragte an. Weitere Infos dazu unter Tel. 02131/3000.

(NGZ)