Prozess um Messer-Attacke auf der Neusser Furth Angeklagter beschuldigt Opfer
Neuss. · Mutmaßlicher Messer-Angreifer sagt aus, er sei betäubt worden.
Seit Wochen verhandelt das Landgericht Düsseldorf über eine Messerattacke auf eine junge Frau Anfang Oktober vergangenen Jahres auf der Neusser Furth. Das Motiv für die Tat wurde am dritten Verhandlungstag immer diffuser. Der Angeklagte selbst hat inzwischen erstmals eine Aussage im Verfahren gemacht. Ihm wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin auf offener Straße mit einem Messer am Hals verletzt zu haben.
So erklärte der 34-Jährige in seiner Aussage, es habe zwischen ihm und seiner früheren Freundin Streit um ein angebliches Video gegeben. Sie habe ihn in früheren Zeiten einmal betäubt, sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen und dieses Video anschließend im Internet verbreitet. Glaubt man allerdings der Frau, dann handelt es sich hierbei um ein völliges Hirngespinst.
„Ebenso wirft er ihr vor, mehrere Albaner zu decken, die ihn vor Jahren einmal verprügelt haben sollen“, so Karen Roth, Rechtsanwältin des mutmaßlichen Messer-Opfers, „diese Albaner gibt es nach Angaben meiner Mandantin gar nicht, genauso wie dieses Video.“ Aufgrund der verworrenen Angaben des Angeklagten soll im Prozess auch ein Gutachter Angaben zum Geisteszustand des Angeklagten machen. Dessen Aussage wird für den nächsten Verhandlungstag erwartet.
Am Montag im Prozess wurden vor allem Zeugen aus der Nachbarschaft des Opfers befragt. Diese erklärten, dass es in der Wohnung der jungen Frau immer wieder zu tumultartigen Szenen gekommen sei.
Das Verfahren wird am
Freitag, 10. Mai, fortgesetzt
„Da war mal ein bis zwei Tage Ruhe, dann ging es wieder rund“, berichtete eine Pflegedienstmitarbeiterin. Der Angeklagte habe immer wieder vor der Wohnung oder auch vor dem Haus für Theater und Ärger gesorgt. Ebenfalls wurden am Montag, dem dritten Verhandlungstag, diverse Facebook-Chats vorgelegt. Darin hatte der Angeklagte vom Opfer immer wieder die Namen der „Albaner“ wissen wollen. „Man kann schon sagen, dass er meine Mandantin in diesen Chats bedroht hat“, so Rechtsanwältin Karen Roth.
Am Freitag, 10. Mai, wird das Verfahren fortgesetzt. Sollten nicht nur Anträge von der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung oder der Nebenklage folgen, will Richter Reiner Drees an diesem Tag auch das Urteil verkünden. Dem vielfach vorbestraften Neusser, der zuletzt in Meerbusch gewohnt hatte, droht im Falle einer Verurteilung eine langjährige
Freiheitsstrafe. mape