Weckhoven: Airbus mit Laserpointer beschossen
Geständiges Geschwistertrio zielte auf Flugzeug im Landeanflug.
Neuss/ Düsseldorf. Eine üble Attacke am Sonntagabend hatte ihren Ausgangspunkt in Neuss: Gegen 23Uhr meldete der Pilot eines Airbus A330-220 im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen "Einwirkungen durch einen grünen Laserstrahl" auf das Flugzeug.
Über die Deutsche Flugsicherung wurde der Vorfall der Landesleitstelle der Polizei gemeldet. Der Pilot sei nicht geblendet oder verletzt worden und habe die Landung sicher und ohne weitere Beeinträchtigungen fortsetzen können, meldete die Polizei am Dienstag.
Der Ort, von dem die Laserstrahlen ausgingen, konnte auf den Bereich Neuss-Weckhoven eingegrenzt werden. Bei der Fahndung erhielt die Neusser Polizei Unterstützung von ihren Kollegen der Polizeihubschrauberstaffel. Auch die Besatzung des anfliegenden Polizeihubschraubers wurde von den Tätern nochmals mit dem Lasergerät angepeilt.
Der Standort der Täter konnte dann weiter eingegrenzt werden. Den Neusser Polizisten gelang es schließlich, die Verdächtigen, die von einem Feldweg geflüchtet waren, in ihrer Wohnung festzunehmen. Die drei Männer, es sind Geschwister im Alter von 20 bis 31 Jahren, sind nach Polizeiangaben geständig. Sie gaben den Beamten den benutzten Laserpointer aus. Er wurde sichergestellt.
Gegen das Trio aus Weckhoven wird nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ermittelt.
Nach Aussage von Kristina Kelek, Sprecherin der Deutschen Flugsicherung, müssen derartige Vorfälle äußerst ernst genommen werden. Die Gefahr, dass der Pilot geblendet und für entscheidende Sekunden beim Landeanflug beeinträchtigt werde, sei groß. "Das ist vergleichbar mit dem Steinewerfer auf der Autobahnbrücke", sagte sie am Dienstag, "da sind wir einfach sprachlos.
Selbst Rettungshubschrauber wurden schon beschossen. " Seit dem Sommer vergangenen Jahres kennt die Flugsicherung derartige Attacken. Die Anzahl nimmt zu, vor allem in den Sommermonaten. Die Laserpointer, auch die mit starker grüner Strahlleistung, sind einfach und preiswert im Internet zu erstehen.
Das in Weckhoven sichergestellte Gerät reichte aus, den Airbus in einer Flughöhe von 1.500 bis 2.000 Metern zu treffen.
Gefährdungen des Luftverkehrs, wie auch in diesem Fall, sind Straftaten und sehen hohe Strafandrohungen vor. Laut Strafgesetzbuch handelt es sich bei den Laser-Attacken um gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, die laut Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden können.